über die Feststellung der geprüften Jahresrechnungen und Entlastung des Bürgermeisters/Beigeordneten der Gemeinde Obertrebra für die Haushaltsjahre
2020 - 2023
Gemäß § 80 (3) Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 429, 433) hat der Gemeinderat der Gemeinde Obertrebra in seiner Sitzung am 25.09.2024 die Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2020 - 2023 festgestellt und dem Bürgermeister und seinem Beigeordneten die Entlastung für die geprüften Jahre erteilt.
Die festgestellten Jahresrechnungen mit ihren Anlagen, die Schlussberichte des Rechnungsprüfungsamtes sowie die Beschlüsse über die Feststellung der Jahresrechnungen und die Entlastung des Bürgermeisters/Beigeordneten liegen gemäß § 80 (4) ThürKO in der Zeit vom 21.10.2024 bis 11.11.2024 zur Einsicht in der Stadtverwaltung Bad Sulza, Abteilung Kämmerei, Markt 1, 99518 Bad Sulza zu folgenden Zeiten aus:
| Montag | 09.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 14.00 - 16.00 Uhr |
| Donnerstag | 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
| Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr |
| Samstag, Sonntag sowie zu Feiertagen | geschlossen |
—
| Bürgermeister D. Feldrappe | Kämmerin A. Hübner |