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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 11/2024
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Gemäß § 57 Absatz (3) der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO, in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Thüringer Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO wird die

Erste Satzung zur Änderung der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Obertrebra

bekannt gemacht.

Beschluss - und Genehmigungsvermerk

Mit Beschluss vom 17.07.2024, Beschluss-Nr. 13-XXVIII/2024, hat der Gemeinderat der Gemeinde Obertrebra die Erste Satzung zur Änderung der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Obertrebra beschlossen.

Die Satzung wurde durch die Rechtsaufsichtbehörde mit Schreiben vom 06.08.2024 bestätigt.

Belehrung gemäß § 21 Absatz (4) ThürKO:

Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung betreffen, können schriftlich unter Darlegung des Sachverhaltes innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung der Satzung geltend gemacht werden. Liegen solche Verstöße vor und werden sie innerhalb der Jahresfrist nicht geltend gemacht, dann sind sie für die Wirksamkeit der Satzung unbeachtlich.

Dieter Feldrappe

Bürgermeister