Gemäß § 57 Absatz 3 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO, in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Thüringer Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO wird die
Erste Satzung zur Änderung der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Niedertrebra
bekannt gemacht.
Beschluss - und Genehmigungsvermerk
Mit Beschluss vom 30.07.2024, Beschluss-Nr. 21/2024, hat der Gemeinderat der Gemeinde Niedertrebra die Erste Satzung zur Änderung der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Niedertrebra beschlossen.
Die Satzung wurde durch die Rechtsaufsichtbehörde mit Schreiben vom 06.08.2024 bestätigt.
Belehrung gemäß § 21 Absatz (4) ThürKO:
Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung betreffen, können schriftlich unter Darlegung des Sachverhaltes innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung der Satzung geltend gemacht werden. Liegen solche Verstöße vor und werden sie innerhalb der Jahresfrist nicht geltend gemacht, dann sind sie für die Wirksamkeit der Satzung unbeachtlich.
Jörg Geyer
Bürgermeister