Die Veröffentlichung erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Niederschrift dieser Gemeinderatssitzung durch den Gemeinderat Obertrebra
Beschluss zur Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 der Gemeinde Obertrebra
Der Gemeinderat der Gemeinde Obertrebra beschließt gemäß § 80 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020.
Der Beschluss wurde angenommen. Beschluss - Nr. 118/XXIX/2024
Beschluss zur Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 der Gemeinde Obertrebra
Der Gemeinderat der Gemeinde Obertrebra beschließt gemäß § 80 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021.
Der Beschluss wurde angenommen. Beschluss - Nr. 119/XXIX/2024
Beschluss zur Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 der Gemeinde Obertrebra
Der Gemeinderat der Gemeinde Obertrebra beschließt gemäß § 80 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022.
Der Beschluss wurde angenommen. Beschluss - Nr. 120/XXIX/2024
Beschluss zur Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Obertrebra
Der Gemeinderat der Gemeinde Obertrebra beschließt gemäß § 80 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023.
Der Beschluss wurde angenommen. Beschluss - Nr. 121/XXIX/2024
Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten der Gemeinde Obertrebra für das Haushaltsjahr 2020
Der Gemeinderat der Gemeinde Obertrebra beschließt gemäß § 80 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) über die die Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2020 nach erfolgter Prüfung der Jahresrechnung 2020 durch das Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Weimarer Land.
Der Beschluss wurde angenommen. Beschluss - Nr. 122/XXIX/2024
Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten der Gemeinde Obertrebra für das Haushaltsjahr 2021
Der Gemeinderat der Gemeinde Obertrebra beschließt gemäß § 80 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) über die die Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2021 nach erfolgter Prüfung der Jahresrechnung 2021 durch das Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Weimarer Land.
Der Beschluss wurde angenommen. Beschluss - Nr. 123/XXIX/2024
Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten der Gemeinde Obertrebra für das Haushaltsjahr 2022
Der Gemeinderat der Gemeinde Obertrebra beschließt gemäß § 80 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) über die die Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2022 nach erfolgter Prüfung der Jahresrechnung 2022 durch das Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Weimarer Land.
Der Beschluss wurde angenommen. Beschluss - Nr. 124/XXIX/2024
Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten der Gemeinde Obertrebra für das Haushaltsjahr 2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Obertrebra beschließt gemäß § 80 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) über die die Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2023 nach erfolgter Prüfung der Jahresrechnung 2023 durch das Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Weimarer Land.
Der Beschluss wurde angenommen. Beschluss - Nr. 125/XXIX/2024
Dieter Feldrappe
Bürgermeister