1.
Der Wahlausschuss hat in der öffentlichen Sitzung am 20. Oktober 2025 das endgültige Ergebnis der Bürgermeisterwahl wie folgt festgestellt.
Es wurde nach dem Prinzip der Verhältniswahl gewählt.
Zahl der Wahlberechtigten 295
Zahl der Wähler/innen 223
Zahl der ungültigen Stimmabgaben 2
Zahl der gültigen Stimmabgaben 221
Wahlbeteiligung 75,6 %
Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfielen auf den/die Bewerber/in und auf nachfolgend aufgeführte wählbare Personen:
| Nr. | Kennwort der Partei oder Wählergruppe, sowie Einzelbewerber | Namen und Vornamen der Bewerberin/ des Bewerbers oder einer wählbaren Person | Stimmen absolut | % |
| 01 | Martin | Martin, Daniel | 51 | 23,1 |
| 02 | Seeling | Seeling, Dirk | 170 | 76,9 |
2.
Zum Bürgermeister ist der Bewerber Herr Dirk Seeling,
Kennwort des Wahlvorschlags: Seeling,
gewählt.
3.
Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Weimarer Land, Kommunalaufsicht, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Schmiedehausen, 21.10.2025
gez. Simone Polster
Wahlleiterin