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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 11/2025
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Landgemeinde Stadt Bad Sulza

Referat 23 | Zweigstelle Erfurt

Hohenwindenstraße 14 • 99086 Erfurt

Öffentliche Bekanntmachung

der Offenlegung der Grenzwiederherstellung, Grenzfeststellung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen

In der Stadt:

Bad Sulza

Gemarkung:

Bad Sulza

Flur

5:

Flurstücke:

801, 807/1, 808/1, 809/1, 843/1, 843/3, 843/4, 848, 856/3, 858/5, 892, 904/2, 907/1, 909/1, 913/1, 2034, 2035

wurden Grenzwiederherstellungen, Grenzfeststellungen und Abmarkungen von Flurstücksgrenzen nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörigen Skizzen können von den Beteiligten

vom 21.11.2025 bis 22.12.2025

Montag bis Donnerstag

in der Zeit von

08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:30 Uhr

Freitag

in der Zeit von

08:00 bis 12:00 Uhr

in den Räumen des

Thüringer Landesamt

für Bodenmanagement und Geoinformation

Referat 23| Zweigstelle Erfurt

Hohenwindenstraße 14

99086 Erfurt

nach vorheriger Terminabsprache (0361 / 57417 6901) eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung die Liegenschaftsvermessung (Grenzniederschriften und dazugehörige Skizzen) bekannt gegeben. Die Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Liegenschaftsvermessungen kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim

Thüringer Landesamt

für Bodenmanagement und Geoinformation

Referat 23| Zweigstelle Erfurt

Hohenwindenstraße 14

99086 Erfurt

Widerspruch eingelegt werden.

Erfurt, 21. Oktober 2025

gez. Thomas Börner

(Vermessungsoberamtsrat)