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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 11/2025
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Landgemeinde Stadt Bad Sulza

Beschluss Nr. 108-10/2025

Beratungsgegenstand:

Beschlussvorlage: Geschäftsordnungsantrag

Änderung der Tagesordnung

Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt, dem Antrag des Bürgermeisters auf Änderung der Tagesordnung gemäß § 13 Abs. 4 i.V.m. § 14 Abs. 1 Nr. 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Bad Sulza zuzustimmen.

Die Tagesordnung wird um folgende Tagesordnungspunkte im öffentlichen Teil gekürzt:

-

TOP 10

-

Beschlussvorlage: Entscheidungsübertragung

gemäß § 26 Abs. 3 ThürKO

-

TOP 11

-

Beschlussvorlage: Vergabe von

Architekten- und Ingenieurleistungen

-

Erstellung einer

Kommunalen Wärmeplanung gemäß

ThürWPGAG für das

Verwaltungsgebiet Bad Sulza

Alle folgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich um zwei Tagesordnungspunkte.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. 109-10/2025

Beratungsgegenstand:

Beschlussvorlage: 2. Geschäftsordnungsantrag

Änderung der Tagesordnung

Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt, dem Antrag des Bürgermeisters auf Änderung der Tagesordnung gemäß § 13 Abs. 3 b.) i.V.m. § 14 Abs. 1 Nr. 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Bad Sulza zuzustimmen.

Um folgende Tagesordnungspunkte wird die Tagesordnung erweitert:

TOP 13

Beschlussvorlage: Berufung eines Wahlleiters

für die Kommunalwahl am 25.01.2026

und ggf. Stichwahl

TOP 14

Beschlussvorlage: Berufung eines stellvertretenden

Wahlleiters für die Kommunalwahl am 25.01.2026

und ggf. Stichwahl

Alle folgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. 110-10/2025

Beratungsgegenstand:

Beschlussvorlage: Genehmigung der Niederschrift der 9. Sitzung des Stadtrates vom 21.08.2025, öffentlicher Teil

Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt aufgrund des § 42 Abs. 2 ThürKO die Genehmigung der Niederschrift der 9. Sitzung des Stadtrates vom 21.08.2025 - öffentlicher Teil

X

ohne Änderung.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. 111-10/2025

Beratungsgegenstand:

3. Geschäftsordnungsantrag -

Änderungsantrag zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung

Streichung HH-Ansatz 8809.9321 - Erwerb bebautes Grundstück "NKD"

Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt, die im Entwurf der 1. Nachtragshaushalts-satzung vorgesehene Haushaltsposition: 8809.9321 - Erwerb bebautes Grundstück „NKD Bad Sulza“ mit einem Haushaltsansatz von 145.000 € zu streichen. Der Haushaltsansatz wird auf 0 € angesetzt.

Begründung

Zum geplanten Erwerb des NKD Bad Sulza liegt dem Stadtrat bislang kein tragfähiges Nutzungs-, Investitions-, Finanzierungs- und Refinanzierungskonzept vor. Ohne eine klare Darstellung der künftigen Nutzung, der notwendigen Investitionskosten sowie Folgekosen und deren Finanzierung ist eine hauswirtschaftlich verantwortbare Entscheidung über den Ankauf nicht möglich. Erschwerend kommt dazu, dass für weitere Immobilien der Stadt Bad Sulza (Bahnhof, Villa Sonneneck u.a.) ebenfalls keine Konzepte vorliegen.

Die Streichung der Position dient der Sicherung eines geordneten Haushaltsvollzugs gemäß § 53 Abs. 1 ThürKO und entspricht dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

(§ 82 Abs. 1 ThürGemHV).

Sollte dem Stadtrat ein wie o.g. tragfähiges Konzept vorgelegt werden, ist eine erneute Einstellung in einen Haushaltsentwurf möglich.

Abstimmung: Der Beschluss wurde mit 9 Gegenstimmen abgelehnt.

Beschluss Nr. 112-10/2025

Beratungsgegenstand:

Beschlussvorlage: 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Sulza für das Haushaltsjahr 2025

Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt aufgrund des § 57 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) die

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Sulza für das Haushaltsjahr 2025 gemäß den beigefügten Anlagen

X

ohne Änderungen/Ergänzungen.

Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde zugestimmt.

Beschluss Nr. 113-10/2025

Beratungsgegenstand:

Beschlussvorlage: 1. Änderung des Finanzplanes der Stadt Bad Sulza für den Zeitraum 2024 bis 2028

Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt aufgrund des § 62 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in Verbindung mit § 24 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) die 1. Änderung des Finanzplanes für den Zeitraum 2024 bis 2028 für die Stadt Bad Sulza entsprechend den beigefügten Anlagen

X

ohne Änderungen/Ergänzungen.

Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde zugestimmt.

Beschluss Nr. 114-10/2025

Beratungsgegenstand:

Beschlussvorlage: Vergabe Leasing John Deere 5105M inkl. Frontlader mit Zubehör, Tifermec Mulcher und Müthing Mulcher

Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt den Bürgermeister zu beauftragen, die Bestellung eines CLAAS ARION 420 Advanced inkl. Frontlader mit Zubehör, Tifermec Auslegermulcher, Schneeschild, Schwergutschaufel und Müthing Heck- und Seitenmulcher auszulösen.

Die Leasingraten sind bereits im Finanzplan ab 2026 niedergeschrieben.

Die Anschaffungskosten belaufen sich gemäß dem Angebot der Firma CLAAS Thüringen GmbH, Am Ettersberg, vom 24.09.2025 auf brutto 145.162,15 €.

Der CLAAS ARION 420 Advanced inkl. aller Zubehörteile soll über die GEFA Bank geleast werden.

Es muss eine Sonderzahlung in Höhe von brutto 53.550,00 € geleistet werden. Diese ist im Nachtragshaushalt 2025 in der HH-Stelle 7700.9350 zum Ansatz gebracht und soll aus der Rücklage finanziert werden. Die weitere Finanzierung soll in 36 Monatsraten in Höhe von ca. brutto 896,07 € monatlich, voraussichtlich beginnend ab 01/2026 erfolgen.

Es liegen 3 Angebote vor:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt den CLAAS ARION 420 Advanced inkl. Frontlader mit Zubehör mit einem Angebotspreis von brutto 145.162,15 € bei der Firma CLAAS Thüringen GmbH, Am Ettersberg zu leasen und den Leasingvorschlag zu bestätigen.

Die Angebote und der Leasingvorschlag sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. 115-10/2025

Beratungsgegenstand:

Beschlussvorlage: Vergabe von Bauleistungen - Anpassung des Baumbestands im Kurpark und am Kunstgraben

Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt auf der Grundlage des Vergabevorschlages der DANE Landschaftsarchitektur aus Weimar, die Vergabe zur o.g. Baumaßnahme an die Firma mit dem wirtschaftlichsten Angebot:

Gärten von Panknin

Buttstädter Straße 24b

99510 Apolda

geprüfte Angebotssumme (brutto): 300.553,25 €

zu vergeben.

Anlage: Vergabevorschlag der DANE Landschaftsarchitektur aus Weimar

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. 116-10/2025

Beratungsgegenstand:

Beschlussvorlage: Übertragung der freiwilligen Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung/Breitbandausbau mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien der Stadt Bad Sulza auf den Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET)

Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt zum Zwecke der Umsetzung der Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31. März 2023, der aktuellen Richtlinie des Freistaats Thüringen sowie zukünftiger Richtlinien des Bundes sowie des Freistaats Thüringen, die freiwillige Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung/des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien auf den Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET) zu übertragen, da diese Aufgabe das Leistungsvermögen der Stadt Bad Sulza übersteigt.

Der KET hat zur Erfüllung dieser Aufgabe die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG) gegründet und wird sich dieser zur Erfüllung dieser Aufgabe bedienen.

Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza ermächtigt den Bürgermeister insofern, alle erforderlichen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Übertragung der freiwilligen Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung/des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien stehen, deren Gegenstand der Auf- und Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen nach dem „graue-Flecken“-Förderprogramm des Bundes und des Landes sowie ggf. nachfolgender Programme im Gemeindegebiet ist, auf den KET umzusetzen sowie zur Ausführung aller damit in Zusammenhang stehender Aufgaben. Insbesondere wird der Bürgermeister ermächtigt, gegenüber dem KET den schriftlichen Antrag auf Aufgabenübernahme in diesem Zusammenhang zu stellen.

Die Übertragung der Aufgabe erfolgt mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten. Dazu gehören insbesondere: Durchführung des Markterkundungsverfahrens, Ermittlung der förderfähigen Adressen und Haushalte; Durchführung der Grobprojektplanung; Beantragung sowohl der vorläufigen als auch endgültigen Fördermittelbescheide; Ermittlung der vorhandenen und nutzbaren Infrastruktur (Infrastrukturatlas); Durchführung des Auswahlverfahrens zur Suche eines Netzbetreibers im Betreibermodell unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben; Durchführung der Feinprojektplanung für die Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens; Durchführung aller notwendigen verwaltungstechnischen Schritte einschließlich der notwendigen Vollzugslegitimation zur Beantragung der Zuwendung nach den geltenden Richtlinien; Durchführung und Ausschreibung des passiven Netzausbaus, Begleitung des Netzausbaus und der Betrieb des Netzes (insbesondere während der Zweckbindungsfrist für Fördermittel) einschließlich aller notwendigen Schritte zur Abwicklung des Förderverfahrens (u. a. Verwendungsnachweisführung); alle mit dem Netzeigentum verbundenen Aufgaben (z. B. Dokumentation, Erfassung im GIS, Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen).

Sachlage:

Eine leistungsfähige und zukunftssichere digitale Infrastruktur ist ein wesentlicher Standortfaktor für alle Thüringer Kommunen. Sie ist Voraussetzung für die Teilhabe an der Digitalisierung fast aller Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens. Insbesondere erfordert die digitale Innovation in den Bereichen Bildung, Gesundheitswesen, Wirtschaft und Verwaltung einen leistungsfähigen Zugang zu den globalen Datennetzen.

Eine besondere Herausforderung - technisch und wirtschaftlich - stellt dabei der Ausbau der digitalen Infrastruktur für Kommunen abseits der großen Ballungsräume dar. Große Entfernungen führen bei derzeit im Einsatz befindlichen Kupferkabeln zu Leistungsverlust. Eine Lösung dieses technischen Problems bieten Glasfasernetze bis zum Haus. Allerdings macht die geringe Einwohnerzahl in den Ortschaften in Kombination mit der Entfernung den Bau und Betrieb von Glasfasernetzen oftmals unwirtschaftlich.

Die fehlende Wirtschaftlichkeit bildet eine hohe Hürde für den Breitbandausbau, sowohl für Kommunen als auch für Telekommunikations-Unternehmen. Privatwirtschaftlich tätigen Telekommunikations-Unternehmen fehlt der Investitionsanreiz. Kommunen sind angesichts der notwendigen, erheblichen Investitionssummen und der Komplexität der Bauvorhaben mit dieser „freiwilligen Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge“ oft überfordert. Bund und Land haben das Problem erkannt und ein Förderprogramm auf den Weg gebracht, welches nunmehr - nach mehreren Zwischenschritten - endlich den flächendeckenden Ausbau auch wirtschaftlich unattraktiver Regionen mit Glasfaser bis ins Haus ermöglichen soll.

Um Förderprogramm zur Schaffung einer flächendeckenden Glasfaser-Infrastruktur in Thüringen optimal nutzen zu können, wurde unter dem Dach des Kommunalen Energiezweckverbandes Thüringen (KET) die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG) als Zweckgesellschaft gegründet. Ihr Ziel ist die Umsetzung einer gleichmäßigen und an gesamtgesellschaftlichen Interessen (Daseinsvorsorge) orientierten Vorgehensweise hinsichtlich der Netzausbaustrategie in Thüringen. Diese Zweckgesellschaft, die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG), plant, koordiniert und vollzieht die Breitbandversorgung / den Breitbandausbau mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien in Thüringen unter Nutzung möglicher öffentlicher Fördermittel.

Damit die TGG zur Erfüllung der freiwilligen Aufgabe der Daseinsvorsorge Breitbandversorgung / Breitbandausbau mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien genutzt werden kann, muss zunächst diese für den Geltungsbereich der Kommune auf den Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET) übertragen werden.

Der Gesellschaftsvertrag der Thüringer Glasfasergesellschaft mbH und die 12. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Kommunalen Energie-zweckverbandes Thüringen (KET) sind Bestandteil dieses Beschlusses

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. 117-10/2025

Beratungsgegenstand:

Beschlussvorlage: Berufung eines Wahlleiters für die Kommunalwahl am 25.01.2026 und ggf. zur Stichwahl

Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza bestellt gemäß § 4 Absatz 2 des Thüringer Gesetzes über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz - ThürKWG) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 530), zuletzt geändert durch Artikel 34 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288),

Frau Simone Polster

zum Wahlleiter für die Kommunalwahl am 25.01.2026 - Wahl Ortschaftsbürgermeister - und deren ggf. stattfindenden Stichwahlen.

Begründung:

Der Stadtrat macht von den Vorgaben des Gesetzes Gebrauch, nach dem eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Stadtverwaltung mit der Führung der laufenden Wahlgeschäfte beauftragt werden kann.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. 118-10/2025

Beratungsgegenstand:

Beschlussvorlage: Berufung eines stellvertretenden Wahlleiters für die Kommunalwahl am 25.01.2026 und ggf. zur Stichwahl

Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza bestellt gemäß § 4 Absatz 2 des Thüringer Gesetzes über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz - ThürKWG) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 530), zuletzt geändert durch Artikel 34 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288),

Frau Claudia Kindervater

zum stellvertretenden Wahlleiter für die Kommunalwahl am 25.01.2026 - Wahl Ortschaftsbürgermeister - und deren ggf. stattfindenden Stichwahlen.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. 119-10/2025

Beratungsgegenstand:

4. Geschäftsordnungsantrag - städtischer Weihnachtsmarkt

Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beauftragt die Stadt Bad Sulza, jährlich einen Weihnachtsmarkt für die Landgemeinde Stadt Bad Sulza zu organisieren und durchzuführen.

Abstimmung: Der Beschluss wurde mit 11 Gegenstimmen abgelehnt.

Beschluss Nr. 120-10/2025

Beratungsgegenstand:

Beschlussvorlage: Durchführung eines Weihnachtsmarktes in der Ortschaft Bad Sulza

Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt, einen Weihnachtsmarkt in der Ortschaft Bad Sulza personell, materiell und finanziell zu unterstützen, sofern der Ortschaftsrat der Ortschaft Bad Sulza einen Beschluss mit folgendem Wortlaut fasst:

„Der Ortschaftsrat der Ortschaft Bad Sulza beschließt unter Aufhebung des Beschlusses Nr. 33-8/2025 die Durchführung eines Weihnachtsmarktes in der Ortschaft Bad Sulza im Dezember 2025. Zur weiteren Ideenfindung, Vorbereitung und Planung dieser Veranstaltung in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung wird dazu eine Arbeitsgruppe gebildet, welcher aus den Ortschaftsräten [Namen] besteht.

Begründung:

Die Stadt Bad Sulza hat bislang in der Kernstadt Bad Sulza einen städtischen Weihnachtsmarkt ausgerichtet. Da eine städtische Veranstaltung in dieser Form derzeit voraussichtlich nicht fortgesetzt wird, soll diese Tradition gleichwohl als Veranstaltung der Ortschaft Bad Sulza (sowie vergleichbar auch in anderen Ortschaften der Landgemeinde) im Interesse der Einwohner des Ortsteils auch in Zukunft fortgeführt werden. Daher entscheidet sich der Ortschaftsrat nach § 45a Abs. 6 Nr. 2 ThürKO für die Durchführung einer solchen Veranstaltung, die themenbezogen im Dezember 2025 durchgeführt werden soll. Zur weiteren Ideenfindung und Konkretisierung der Anforderungen an die Ausrichtung dieser Veranstaltung (auch des konkreten Termins) in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Stadtverwaltung soll dazu eine Arbeitsgruppe aus freiwillig bestimmten Ortschaftsratsmitgliedern gebildet werden. Diese Arbeitsgruppe hat dem Ortschaftsrat regelmäßig über den Sachstand zu berichten. Abschließende Entscheidungen zu Ausgaben aus dem Ortschaftsratsbudget obliegen weiterhin dem gesamten Ortschaftsrat.“

Abstimmung: Dem Beschluss wurde zugestimmt.

Dirk Schütze

Bürgermeister