Beschluss Nr. 033-10/2025
Beratungsgegenstand:
Bestätigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Hauptausschusses öffentlicher Teil am 11.09.2025
Der Hauptausschuss der Stadt Bad Sulza beschließt aufgrund des § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Landgemeinde Stadt Bad Sulza i.V.m. § 42 Abs. 2 ThürKO die Genehmigung der Niederschrift der 9. Sitzung des Hauptausschusses vom 11.09.2025 - öffentlicher Teil -
| X | ohne Änderungen. |
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. 034-10/2025
Beratungsgegenstand:
Beschlussvorlage: Bezuschussung des AWO Regionalverband Mitte-West-Thüringen e.V. für das Kalenderjahr 2026
Der Hauptausschuss der Stadt Bad Sulza beschließt, dem Antrag des AWO Regionalverband Mitte-West-Thüringen e.V. vom 15. September 2025 auf finanzielle Bezuschussung der AWO Seniorenbegegnungsstätte Bad Sulza in Höhe von 13.000 Euro für das Haushaltsjahr 2026 zuzustimmen (Erhöhung um 2.000 € zu den Vorjahren).
Der Zuschuss für die Personal- und Sachkosten wird unter dem Vorbehalt der Projektbewilligung zum „Landesprogramm für Solidarisches Zusammenleben der Generationen (LSZ)“ gewährt. Der eingereichte Antrag ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die Auszahlung der Bezuschussung durch die Stadt Bad Sulza erfolgt nach Vorlage eines Verwendungsnachweises.
Durch die kontinuierliche Bezuschussung der AWO Seniorenbegegnungsstätte Bad Sulza ergibt sich kein Rechtsanspruch für die Folgejahre.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. 035-10/2025
Beratungsgegenstand:
Beschlussvorlage: Bezuschussung des Instituts für angewandte Pädagogik e.V. für das Kalenderjahr 2026
Der Hauptausschuss der Stadt Bad Sulza beschließt, dem Antrag des Instituts für angewandte Pädagogik e.V. vom 11. September 2025 auf finanzielle Bezuschussung des Familienzentrums Charlotte in Höhe von 32.000 Euro für das Haushaltsjahr 2026 zuzustimmen (Erhöhung um 4.000 € gegenüber 2023, 2024, 2025, davor 24.000 €).
Der Zuschuss für die Personal- und Sachkosten wird unter dem Vorbehalt der Projektbewilligung zum „Landesprogramm für Solidarisches Zusammenleben der Generationen (LSZ)“ gewährt. Der eingereichte LSZ-Antrag ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die Auszahlung der Bezuschussung durch die Stadt Bad Sulza erfolgt nach Vorlage eines Verwendungsnachweises.
Durch die kontinuierliche Bezuschussung des Familienzentrums Charlotte ergibt sich kein Rechtsanspruch für die Folgejahre.
Begründung der Erhöhung um 4.000 €:
Im Ausgaben- und Finanzierungsplan sehen Sie eine leichte Kostensteigerung gegenüber dem Vorjahr von ca. 6.300 Euro, aufgrund der allgemeinen Tarifsteigerungen und der Stundenanhebung für die Reinigung von 15 auf 20 Wochenstunden.
Wir sind stets um Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit bemüht, können aber allgemeine Kostensteigerungen nicht vermeiden.
Beim Landkreis beantragen wir gegenüber dem Vorjahr ca. 2.300 Euro mehr.
Als Träger leisten wir 28.000 Euro Eigenmittel und zahlen eine Miete an die Stadt Bad Sulza.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Dirk Schütze
Bürgermeister