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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 12/2023
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Informationen des Einwohnermeldeamtes

Ab sofort sind Terminvereinbarungen auch unter www.bad-sulza.de möglich.

Wir möchten darauf hinweisen, dass eine Ausweispflicht besteht. Das heißt, dass Jugendliche einen Personalausweis mit Vollendung ihres 16. Lebensjahres beantragen müssen, wenn sie nicht im Besitz eines gültigen Reisepasses sind.

Die Dokumente sollten (bei Personalausweis ca. 3 Wochen und bei Reisepass ca. 6 Wochen) vor Ablauf der Gültigkeit im Einwohnermeldeamt beantragt werden. Der Antrag kann nur persönlich gestellt werden.

Benötigt werden ein aktuelles biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm) und die Geburtsurkunde (im Original nur zur Einsichtnahme vorlegen – falls bei uns noch nicht registriert).

Ab dem 01.01.2024 entfällt die Möglichkeit für die Ausstellung/ Verlängerung von Kinderreisepässen!

Bei der Beantragung von Reisepässen für Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist die schriftliche Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich. Dies gilt auch bei der Beantragung von Personalausweisen für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren.

Bei der Beantragung der Dokumente sind die Fingerabdrücke ab dem vollendeten 6. Lebensjahr zu leisten.

Folgende Gebühren sind zu entrichten:

Für die Ausstellung

-

eines Personalausweises an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben (Gültigkeit 10 Jahre)

=

37,00 €

-

eines Personalausweises an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Gültigkeit 6 Jahre)

=

22,80 €

-

eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben (Gültigkeit 10 Jahre)

=

60,00 € (70,00 € ab 01.01.2024)

-

diesen Reisepass als „Expresspass“

(Lieferung innerhalb von 4 Arbeitstagen)

=

92,00 € (102,00 € ab dem 01.01.2024)

-

eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Gültigkeit 6 Jahre)

=

37,50 €

-

diesen Reisepass als „Expresspass“

(Lieferung innerhalb von 4 Arbeitstagen)

=

69,50 €

Kosten für Dokumente, die das Einwohnermeldeamt selbst ausstellt:

-

vorläufigen Reisepass - nur in Ausnahmefällen

(maximale Gültigkeit 1 Jahr)

=

26,00 €

-

vorläufiger Personalausweis (max. Gültigkeit 3 Monate)

=

10,00 €

Hier kann eine kurzfristige Ausstellung erfolgen.

Im Jahr 2024 verlieren alle Personalausweise und Reisepässe, die 2014 bzw. 2018 (für Personen, die zu diesem Zeitpunkt das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten) ausgestellt wurden, ihre Gültigkeit.