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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 12/2023
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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1. NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG

für die Gemeinde Niedertrebra (Kreis Weimarer Land) für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 19 Abs. 1 Satz 1 und des § 60 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - erlässt die Gemeinde Niedertrebra folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Es ergeben sich folgende Veränderungen der Beträge im Haushaltsplan:

erhöht

um €

vermindert

um €

und damit der Gesamtbetrag

des Haushaltsplanes

einschl. der Nachträge

gegenüber

bisher €

auf nunmehr

€ verändert

a)

im Verwaltungshaushalt die Einnahmen und die Ausgaben

34.050 €

1.185.800 €

1.219.850 €

b)

im Vermögenshaushalt die Einnahmen und die Ausgaben

64.600 €

568.000 €

632.600 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsmaßnahmen wird um 0 €

erhöht/ vermindert und damit auf 0 € neu festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

300 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

400 v.H.

2.

Gewerbesteuer

350 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird

um 0 erhöht und ist auf 197.600,00 € festgesetzt.

§ 6

Es gilt der beschlossene Stellenplan.

§ 7

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Niedertrebra, den 24.11.2023

Jörg Geyer  —  Siegel

Bürgermeister