Bei der Stadtverwaltung Bad Sulza als Verwaltungsbehörde der erfüllenden Gemeinde Bad Sulza (ca. 10.000 Einwohner) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die befristete Besetzung einer Stelle als
- Entgeltgruppe 6 TVöD -
| Der Aufgabenbereich umfasst schwerpunktmäßig: | |
| - | Buchungstätigkeiten und Bearbeitung des kommunalen Rechnungswesens unter Nutzung der vorhandenen Kommunalsoftware, Registratur von Aufträgen, Kontrolle der Bewirtschaftung der Haushaltsmittel, |
| - | Auskünfte und Hilfestellungen hinsichtlich der Haushaltsführung, |
| - | Annahme von Einnahmen und Führung der Barkasse, |
| - | Abrechnung von Fördermitteln im Bereich der Allgemeinen Verwaltung, |
| - | Mitwirkung bei der Umsetzung „Digitale Verwaltung“. |
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| Was erwartet wird: | |
| - | eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellte/n, eine vergleichbare Ausbildung (FL I) oder mehrjährige Berufserfahrung im Bereich der Kommunalverwaltung (wünschenswert auf dem Gebiet des Haushaltsrechts - Kameralistik), |
| - | alternativ eine abgeschlossene Ausbildung als Steuerfachangestellte oder Bankkauffrau |
| - | Diskretion, Kommunikationsvermögen sowie ein sicheres Auftreten und freundlicher Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern, |
| - | ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Eigeninitiative, |
| - | Kenntnisse in der Anwendung moderner IT- und Kommunikationstechnik und allgemeiner Anwendungssoftware. |
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| Was geboten wird: | |
| - | eine zunächst bis zum 31.08.2025 befristete Beschäftigung (eine unbefristete Weiter-beschäftigung wird angestrebt), |
| - | eine interessante, vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem aufgeschlossenen und engagierten Team, |
| - | eine Vollzeitstelle (Teilzeit möglich), |
| - | vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, |
| - | 30 Tage Urlaub, |
| - | eine leistungsgerechte Vergütung nach dem geltenden Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). |
Bei gleicher Eignung und Befähigung werden Schwerbehinderte bevorzugt berücksichtigt.
Die aussagekräftige, schriftliche Bewerbung (mit Nachweisen der Abschlüsse, Beurteilungen, Qualifikationen, etc.) richten Sie bitte bis zum 4. Januar 2024 an den
Bürgermeister der Stadt Bad Sulza
Markt 1
99518 Bad Sulza
oder per Mail an:
hauptamt@bad-sulza.de.
Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur dann, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Ansonsten erfolgt die Vernichtung der Bewerbungsunterlagen gemäß den Datenschutzrichtlinien; spätestens drei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens. Bewerbungskosten werden nicht erstattet.
Bad Sulza, 23. November 2023
Dirk Schütze
Bürgermeister
Bitte beachten Sie:
Es wird keine Eingangsbestätigung versandt.
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Stadtverwaltung Bad Sulza die von Ihnen an uns übermittelten Daten zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung gemäß DSGVO erheben, verarbeiten und nutzen darf.
Information über die Verarbeitung Ihrer Daten durch die Stadtverwaltung Bad Sulza im Rahmen des Verfahrens zur Stellenbesetzung
Datenerfassung
Mit Ihrer Bewerbung werden durch uns folgende personenbezogenen Daten erfasst:
Aus Ihren Bewerbungsunterlagen erfassen wir das Bewerbungsschreiben, den Lebenslauf, die Zeugnisse, Zertifikate, ggf. den Nachweis über eine Schwerbehinderung etc.
Ihre Daten werden ausschließlich für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle innerhalb der Stadtverwaltung Bad Sulza verwendet und nur durch die hierzu befugten Personen an die für das konkrete Bewerbungsverfahren zuständigen innerbetrieblichen Stellen weitergeleitet.
Gegebenenfalls sind Ihre Daten von uns im Fall einer Konkurrentenklage offenzulegen. Abweichend davon ist eine Verwendung der Bewerbungsunterlagen für andere Zwecke als die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle nur möglich, wenn Sie uns hierfür ausdrücklich Ihre Einwilligung erteilen. Sollten Sie hiervon Gebrauch machen wollen, benötigen wir eine schriftliche Einwilligungserklärung.
Nach Ablauf von zwei Monaten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden Ihre persönlichen Daten grundsätzlich automatisch gelöscht, es sei denn, dass gesetzliche Bestimmungen einer Löschung entgegenstehen bzw. die weitere Speicherung zum Zwecke der Beweisführung erforderlich ist. Abweichend davon ist eine längere Speicherung nur möglich, wenn Sie hierfür ausdrücklich Ihre Einwilligung erteilt haben. Sollten Sie hiervon Gebrauch machen wollen, benötigen wir eine schriftliche Einwilligungserklärung.
Datensicherheit
Um die von Ihnen erhobenen Daten vor Manipulationen und unberechtigten Zugriffen zu schützen, haben wir diverse technische (wie Datenverschlüsselung, Programmschutz) und organisatorische Maßnahmen (wie Regelungen zur Zugangs-, Zugriffs- und Zutrittsberechtigung) getroffen.
Auskunftsrecht und Widerruf
Sollten Sie Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten haben oder Informationen zur Berichtigung oder Löschung von Daten benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Datenschutzbeauftragte, Frau Kirsche (post.datenschutzbeauftragter@wl.thueringen.de).
Den Widerruf erteilter Einwilligungen können Sie in Textform per E-Mail an hauptamt@bad-sulza.de oder schriftlich an Stadtverwaltung Bad Sulza, Amt I, Markt 1, 99518 Bad Sulza richten.
gez. Dirk Schütze
Bürgermeister