Aufgrund des § 19 Abs. 1 Satz 1 und des § 60 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - erlässt die Gemeinde Schmiedehausen folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Es ergeben sich folgende Veränderungen der Beträge im Haushaltsplan:
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| erhöht um € | vermindert um € | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge | |
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| gegenüber bisher € | auf nunmehr € verändert |
| a) | im Verwaltungshaushalt die Einnahmen und die Ausgaben | 23.400,00 € |
| 455.800,00 € | 479.200,00 € |
| b) | im Vermögenshaushalt die Einnahmen und die Ausgaben | 46.800,00 € |
| 145.200,00 € | 192.000,00 € |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsmaßnahmen wird um 0 €
erhöht / vermindert und damit auf 0 € neu festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) | 300 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 400 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 357 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird
um 0,00 € erhöht und ist auf 75.900,00 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der beschlossene Stellenplan.
§ 7
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Schmiedehausen, den 29.11.2023
Marco Hinsch — Siegel
Bürgermeister