Aufgrund des § 19 Abs. 1 Satz 1 und des § 60 der Thüringer Kommunalordnung – ThürKO - erlässt die Gemeinde Obertrebra folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Es ergeben sich folgende Veränderungen der Beträge im Haushaltsplan:
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| erhöht um € | vermindert um € | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge | |
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| gegenüber bisher € | auf nunmehr € verändert |
| a) | im Verwaltungshaushalt die Einnahmen und die Ausgaben | 16.750,00 € |
| 376.950,00 € | 393.700,00 € |
| b) | im Vermögenshaushalt die Einnahmen und die Ausgaben | 44.650,00 € |
| 56.750,00 € | 101.400,00 € |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsmaßnahmen wird um 0 €
Erhöht/vermindert und damit auf 0 € neu festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) | 300 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 389 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 357 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird um 0,00 € erhöht und damit auf 62.800,00 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der beschlossene Stellenplan.
§ 7
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Obertrebra, den 04.12.2023
Dieter Feldrappe — Siegel
Bürgermeister