Gemäß § 57 Absatz (3) der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO, in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Thüringer Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO wird die
bekannt gemacht.
Beschluss - und Genehmigungsvermerk
Mit Beschluss vom 15.11.2023, Beschluss-Nr. 97-XXIII/2023, hat der Gemeinderat der Gemeinde Obertrebra die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 beschlossen.
Die Satzung wurde durch die Rechtsaufsichtbehörde mit Schreiben vom 01.12.2023 bestätigt. Einer vorfristigen Bekanntmachung wurde zugestimmt.
Gemäß § 57 Absatz (3) Satz 3 der ThürKO liegt der Nachtragshaushaltsplan in der Zeit vom 18.12.2023 bis zum 01.01.2024 in der Stadtkasse der Stadtverwaltung Bad Sulza, Markt 1, Raum 05, öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 in der Kämmerei der Stadt Bad Sulza zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Belehrung gemäß § 21 Absatz (4) ThürKO:
Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung betreffen, können schriftlich unter Darlegung des Sachverhaltes innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung der Satzung geltend gemacht werden. Liegen solche Verstöße vor und werden sie innerhalb der Jahresfrist nicht geltend gemacht, dann sind sie für die Wirksamkeit der Satzung unbeachtlich.
Dieter Feldrappe
Bürgermeister