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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 12/2024
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Landgemeinde Stadt Bad Sulza

Die Veröffentlichung erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Niederschrift dieser Hauptausschusssitzung durch den Hauptausschuss.

Öffentliche Sitzung

Beschlussnummer 10 - III/ 2024

Beschluss über die Genehmigung der Niederschrift der II. Sitzung des Hauptausschusses - öffentlicher Teil

Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Bad Sulza beschließt aufgrund des § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Landgemeinde Stadt Bad Sulza i.V.m. § 42 Abs. 2 ThürKO die Genehmigung der Niederschrift der II. Hauptausschusssitzung vom 24.09.2024 - öffentlicher Teil - ohne Änderungen.

Der Beschluss wurde angenommen.

Beschlussnummer 11 - III/ 2024

Beschluss über die Bezuschussung des AWO Regionalverband Mitte-West-Thüringen e.V. für das Kalenderjahr 2025

Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Bad Sulza Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Bad Sulza beschließt, dem Antrag des AWO Regionalverband Mitte-West-Thüringen e.V. vom 25. September 2024 auf finanzielle Bezuschussung der AWO Seniorenbegegnungsstätte Bad Sulza in Höhe von 11.000 Euro für das Haushaltsjahr 2025 zuzustimmen.

Der Zuschuss für die Personal- und Sachkosten wird unter dem Vorbehalt der Projektbewilligung zum „Landesprogramm für Solidarisches Zusammenleben der Generationen (LSZ)“ gewährt. Der eingereichte Antrag (Mail vom 25.09.2024) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Der Beschluss wurde angenommen.

Beschlussnummer 12 - III/ 2024

Beschluss über die Bezuschussung des Instituts für angewandte Pädagogik e.V. für das Kalenderjahr 2025

Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Bad Sulza beschließt, dem Antrag des Instituts für angewandte Pädagogik e.V. vom 24. September 2024 auf finanzielle Bezuschussung des Familienzentrums Charlotte in Höhe von 28.000 Euro für das Haushaltsjahr 2025 zuzustimmen.

Der Zuschuss für die Personal- und Sachkosten wird unter dem Vorbehalt der Projektbewilligung zum „Landesprogramm für Solidarisches Zusammenleben der Generationen (LSZ)“ gewährt. Der eingereichte LSZ-Antrag ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Der Beschluss wurde angenommen.

Dirk Schütze

Bürgermeister