Gemäß § 57 Absatz (3) der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO, in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Thüringer Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO wird die
Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 6. März 2023
bekannt gemacht.
Beschluss - und Genehmigungsvermerk
Mit Beschluss vom 24.10.2024, Beschluss-Nr. 49-IV/2024, hat der Stadtrat der Stadt Bad Sulza die „Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 6. März 2023“ beschlossen.
Die Satzung wurde durch die Rechtsaufsichtbehörde mit Schreiben vom 04.11.2024 bestätigt. Einer vorfristigen Bekanntmachung wurde zugestimmt.
Belehrung gemäß § 21 Absatz (4) ThürKO:
Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung betreffen, können schriftlich unter Darlegung des Sachverhaltes innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung der Satzung geltend gemacht werden. Liegen solche Verstöße vor und werden sie innerhalb der Jahresfrist nicht geltend gemacht, dann sind sie für die Wirksamkeit der Satzung unbeachtlich.
Dirk Schütze
Bürgermeister