Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBI. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), hat der Stadtrat der Stadt Bad Sulza in der Sitzung am 24. Oktober 2024 folgende Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Sulza beschlossen.
§ 1
Änderungsbestimmungen
Die Hauptsatzung der Stadt Bad Sulza vom 6. März 2023 (bekannt gemacht im „Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza“ Nr. 03 vom 24.03.2023) in der Fassung der Ersten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 06.02.2024 (bekannt gemacht im Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza“ Nr. 02 vom 16.02.2024) wird wie folgt geändert:
§ 14 Abs. 5 und § 15 Abs 4 erhalten folgende Fassung
§ 14
Entschädigungen
(5) Die Mitglieder des Wahlausschusses erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen eine pauschale Entschädigung von 15 € (fünfzehn Euro). Die Beschäftigten der Stadt Bad Sulza haben die Möglichkeit anstatt der finanziellen Entschädigung einen Zeitausgleich zu erhalten. Die Mitglieder des Wahlvorstandes erhalten bei der Durchführung der Wahlen am Wahltag eine pauschale Entschädigung von 50 € (fünfzig Euro) sowie erforderlichenfalls für den folgenden Tag (bei Unterbrechung der Ergebnisermittlung und Fortführung am Folgetag) eine pauschale Entschädigung von 20 € (zwanzig Euro). Bei verbundenen Wahlen (z.B. Europa- und Kommunalwahl) an einem Wahltag wird die pauschale Entschädigung um 15 € (fünfzehn Euro) erhöht. Die Beschäftigten der Stadt Bad Sulza erhalten anstatt der finanziellen Entschädigung einen Tag Freistellung.
§ 15
Öffentliche Bekanntmachungen
(4) Die ortsübliche öffentliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Ortschaftsrats erfolgt durch Aushang an den Verkündungstafeln der jeweiligen Ortschaft.
Entsprechende Verkündungstafeln sind aufgestellt bzw. angebracht:
| Ortsteil | Standort der Verkündungstafel |
| Auerstedt |
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| Bad Sulza |
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| Eckolstädt |
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| Flurstedt |
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| Gebstedt |
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| Großromstedt |
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| Hermstedt |
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| Kleinromstedt |
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| Ködderitzsch |
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| Kösnitz |
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| München- gosserstädt |
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| Neustedt |
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| Pfuhlsborn |
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| Rannstedt |
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| Reisdorf |
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| Sonnendorf |
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| Stobra |
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| Wickerstedt |
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| Wormstedt |
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Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Ortschaftsrats ist mit dem Ablauf des ersten Tages des Aushangs an den Verkündungstafeln vollendet. Die entsprechenden Bekanntmachungen dürfen jedoch erst am Tag nach der jeweiligen Sitzung abgenommen werden. Auf den bekannt gemachten Schriftstücken sind Ort und Zeit des Aushangs sowie Zeitpunkt der Abnahme unterschriftlich zu bescheinigen.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Bad Sulza, den 05.11.2024
Dirk Schütze — - Dienstsiegel -
Bürgermeister
Rechtssetzungsverfahren nach § 21 ThürKO
| o | Stadtratsbeschlussnummer: | 49 - IV/2024 |
| o | Posteingang der Eingangsbestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde: | — — 05.11.2024 |
| o | Vorfristige Bekanntmachung genehmigt: | — ja |
| o | Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt | Ausgabetag: 17.11.2024 Jahrgang: 32 Nummer: 12/2024 |