Die Veröffentlichung erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Niederschrift dieser Stadtratssitzung durch den Stadtrat.
Öffentliche Sitzung
Beschlussnummer 44 - IV/ 2024
Beschluss zum Geschäftsordnungsantrag
Vertagung TOP 15 in den nächsten SR
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt, dem Antrag der Beigeordneten, Frau Baumann, auf Änderung der Tagesordnung gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 5 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Bad Sulza zuzustimmen.
Der TOP 15 - Beschlussfassung: Besetzung des Ausschusses für Kurort- und Ortschaftsentwicklung mit sachkundigem Bürger wird in den nächsten Stadtrat vertagt.
Der Beschluss wurde angenommen.
Beschlussnummer 45 - IV/ 2024
Beschluss zum Geschäftsordnungsantrag
Änderung der Tagesordnung
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt, dem Antrag des Bürgermeisters auf Änderung der Tagesordnung gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Bad Sulza zuzustimmen.
Die Tagesordnung wird um folgenden Tagesordnungspunkt (neu TOP 15) im öffentlichen Teil erweitert:
- Beschlussvorlage: Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Stadt Bad Sulza
Alle folgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich um einen TOP.
Der Beschluss wurde angenommen.
Beschlussnummer 46 - IV/ 2024
Beschluss über die Genehmigung der Niederschrift der III. Sitzung des Stadtrates vom 22.08.2024 - öffentlicher Teil
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt aufgrund des § 42 Absatz 2 der ThürKO die Genehmigung der Niederschrift der III. Stadtratssitzung - öffentlicher Teil vom 22.08.2024 mit nachfolgenden Veränderungen/Ergänzungen: redaktionelle Änderung S. 2 Top 3 Frau Clauß wird in Herr Clauß geändert.
Der Beschluss wurde angenommen.
Beschlussnummer 47 - IV/ 2024
Aufhebung Beschluss-Nr. 27 - III / 2024 vom 22.08.2024
Wahl der Schiedsperson für die „Schiedsstelle der erfüllenden Gemeinde Bad Sulza“
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt den Beschluss Nr. 27 - III / 2024 vom 22.08.2024 aufzuheben.
Begründung: Die Wahl der Schiedsperson muss durch eine geheime Wahl erfolgen. Es müssen mindestens 2 Schiedspersonen (eine Schiedsperson und ein Stellvertreter) gewählt werden.
Der Beschluss wurde angenommen.
Beschlussnummer 48 - IV/ 2024
Beschluss zur Wahl der Schiedspersonen für die „Schiedsstelle der erfüllenden Gemeinde Bad Sulza“
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt auf der Grundlage von § 3 Abs. 1 der Zweckvereinbarung zur Bildung einer gemeinsamen Schiedsstelle mit der Bezeichnung „Schiedsstelle der erfüllenden Gemeinde Bad Sulza“ vom 22. März 1999, nach erfolgter geheimer Wahl, folgende Schiedspersonen:
| - | als vorsitzende Schiedsperson: |
| Herrn Andreas Machner |
| - | als stellvertretende Schiedsperson: |
| Frau Indra Kaune |
| - | als stellvertretende Schiedsperson: |
| Herrn Michael Frey |
Der Beschluss wurde angenommen.
Beschlussnummer 49 - IV/ 2024
Beschluss über die Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 6. März 2023
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt die Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 6. März 2023 ohne Veränderungen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Beschlussnummer 50 - IV/ 2024
Beschluss zur 1. Änderung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Sulza für das Haushaltsjahr 2024
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt aufgrund des § 57 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) folgende Änderungen im Verwaltungshaushalt:
| Haushaltsstelle 86020.715000 | Zuschuss Kurgesellschaft |
Die beabsichtigte Minderung des Zuschusses wird gestrichen.
Der Haushaltsansatz bleibt wie bisher 592.200 €.
der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Sulza für das Haushaltsjahr 2024.
Der Beschluss wurde angenommen.
Beschlussnummer 51 - IV/ 2024
Beschluss zur 2. Änderung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Sulza für das Haushaltsjahr 2024
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt aufgrund des § 57 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) folgende Änderungen im Verwaltungshaushalt:
| Haushaltsstelle 90000.00300 | Gewerbesteuer |
Die beabsichtigte Mehrung um 100.000 € wird auf 150.000 € angehoben.
Der neue Haushaltsansatz beträgt 2.210.000 €.
der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Sulza für das Haushaltsjahr 2024.
Der Beschluss wurde angenommen.
Beschlussnummer 52 - IV/ 2024
Beschluss zur 3. Änderung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Sulza für das Haushaltsjahr 2024
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt aufgrund des § 57 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) folgende Änderung im Vermögenshaushalt:
| Haushaltsstelle 13000.935100 | Ersatzbeschaffung MLF Eckolstädt (2023 MLF Auerstedt) |
Die beabsichtigte Minderung des bisherigen Haushaltsansatzes wird gestrichen. Der Haushaltsansatz bleibt wie bisher 370.600 €.
der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Sulza für das Haushaltsjahr 2024.
Der Beschluss wurde angenommen.
Beschlussnummer 53 - IV/ 2024
Beschluss zur 3. Änderung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Sulza für das Haushaltsjahr 2024
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt aufgrund des § 57 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Sulza für das Haushaltsjahr 2024 gemäß den beigefügten Anlagen
| - | mit folgenden Änderungen im Verwaltungshaushalt: | |
| Haushaltsstelle 86020.715000 | Zuschuss Kurgesellschaft |
Die beabsichtigte Minderung des Zuschusses wird gestrichen.
Der Haushaltsansatz bleibt wie bisher 592.200 €.
| Haushaltsstelle 90000.00300 | Gewerbesteuer |
Die beabsichtigte Mehrung um 100.000 € wird auf 150.000 € angehoben.
Der neue Haushaltsansatz beträgt 2.210.000 €.
| - | mit folgender Änderung im Vermögenshaushalt: | |
| Haushaltsstelle 13000.935100 | Ersatzbeschaffung MLF Eckolstädt (2023 MLF Auerstedt) |
Die beabsichtigte Minderung des bisherigen Haushaltsansatzes wird gestrichen.
Der Haushaltsansatz bleibt wie bisher 370.600 €.
Die sich durch die beschlossenen Änderungen ergebenen Beträge werden Seitens der Verwaltung angepasst.
Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Beschluss wurde angenommen.
Beschlussnummer 54 - IV/ 2024
Beschluss über die 1. Änderung des Finanzplanes der Stadt Bad Sulza für den Zeitraum 2023 - 2027
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt aufgrund des § 62 Thüringer
Kommunalordnung (ThürKO) in Verbindung mit § 24 Thüringer Gemeindehaushalts-verordnung (ThürGemHV) die 1. Änderung des Finanzplanes für den Zeitraum 2023 bis 2027 für die Stadt Bad Sulza entsprechend den beigefügten Anlagen mit der sich aus den beschlossenen Änderungen der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 ergebenen Beträgen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Beschlussnummer 55 - IV/ 2024
Aufhebung Beschluss-Nr. 185 - XIV / 2020 vom 17.12.2020 - Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan
„Photovoltaik Freiflächenanlage Eckolstädt II“
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaik Freiflächenanlagen Eckolstädt II“ vom 17.12.2020 (Beschluss-Nr. 185 - XIV / 2020) aufzuheben.
Der Beschluss wurde angenommen.
Beschlussnummer 56 - IV/ 2024
Aufstellung eines Bebauungsplans „Solarpark Eckolstädt“ im Ortsteil Eckolstädt der Stadt Bad Sulza gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- Aufstellungsbeschluss -
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt:
| 1. | Für das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. |
| Der Geltungsbereich umfasst die im Folgenden aufgeführten Flurstücke in der Gemarkung Eckolstädt, Flur 0: Flurstücke 600/45 (teilw.), 600/85 (teilw.) sowie 600/90 (teilw.) Das Gebiet umfasst eine Größe von ca. 47,3 ha. |
| 2. | Das Planverfahren wird auf der Grundlage des BauGB in der aktuell gültigen Fassung durchgeführt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB werden durch Auslage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt. |
| 3. | Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabengebiet durch die Planung berührt werden kann, werden entsprechend § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB beteiligt. |
| 4. | Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt. |
| 5. | Der Aufstellungsbeschluss wird entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. |
Die in der Anlage befindliche Karte (Anlage 1) mit der zeichnerischen Umgrenzung des Plangebietes (Geltungsbereich Bebauungsplan) ist Bestandteil dieses Beschlusses.
| Begründung: | |
| 1. | Anlass der Planung |
| Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage zum Repowering der Photovoltaik-Freiflächenanlage schaffen. Die Erneuerung des bestehenden Solarparks und eine Erweiterung werden ermöglicht. |
| 2. | Ziele und Zweck der Planung |
| Mittels Bebauungsplan soll ein Sondergebiet zur Realisierung von Flächen für Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung geschaffen und somit ein Beitrag zur Energiewende geleistet werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Eckolstädt“ werden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung und das erforderliche Repowering des bestehenden Solarparks geschaffen. |
Der Beschluss wurde angenommen.
Anlage 1:
Lageplan - Gemarkung Eckolstädt
Beschlussnummer 57 - IV/ 2024
Beschluss über die Kooperationsvereinbarung zum Projekt „Kom.EMS - Einführung, Verstetigung & Qualitätssicherung eines Energiemanagementsystems“
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt, den Bürgermeister zu bevollmächtigen die Kooperationsvereinbarung zum Projekt „Kom.EMS - Einführung, Verstetigung & Qualitätssicherung eines Energiemanagementsystems“ ohne Veränderungen zu unterzeichnen.
Die Kooperationsvereinbarung ist mit keinerlei Kosten verbunden.
Die Kooperationsvereinbarung zum Projekt „Kom.EMS - Einführung, Verstetigung & Qualitätssicherung eines Energiemanagementsystems“ ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Beschluss wurde angenommen.
Beschlussnummer 58 - IV/ 2024
Beschluss zur Hebesatz-Satzung der Stadt Bad Sulza
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt die Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Stadt Bad Sulza ohne Änderungen.
Die Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Stadt Bad Sulza ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Beschluss wurde angenommen.