Titel Logo
Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 12/2025
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Landgemeinde Stadt Bad Sulza

1. NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG

der Landgemeinde Stadt Bad Sulza (Kreis Weimarer Land)

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 19 Abs. 1 Satz 1 und des § 60 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - erlässt die Stadt Bad Sulza folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Es ergeben sich folgende Veränderungen der Beträge im Haushaltsplan:

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan bleibt unverändert und wird auf 3.186.500 festgesetzt.

§ 5

Es gilt der vom Stadtrat beschlossene Stellenplan.

§ 6

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

Bad Sulza, den 20.11.2025

Dirk Schütze  —  Siegel

Bürgermeister

Nachrichtlich: Auf die Hebesatzsatzung der Stadt Bad Sulza vom 06. November 2024, Beschlussnummer 58-IV/2024 wird verwiesen.

Rechtssetzungsverfahren nach § 21 ThürKO

Stadtratsbeschlussnummer:

112-10/2025

Posteingang der Eingangsbestätigung der

Rechtsaufsichtsbehörde:

13.11.2025

Vorfristige Bekanntmachung genehmigt:

ja

Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt

Ausgabetag:

19.12.2025

Jahrgang: 33

Nummer: 12