Aufgrund des § 19 Abs. 1 Satz 1 und des § 60 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - erlässt die Stadt Bad Sulza folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Es ergeben sich folgende Veränderungen der Beträge im Haushaltsplan:
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| erhöht | vermindert | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge | |
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| um € | um € | gegenüber bisher € | auf nunmehr € verändert |
| a) | im Verwaltungshaushalt | ||||
| die Einnahmen und die Ausgaben | 705.800 |
| 19.119.940 | 19.825.740 |
| b) | im Vermögenshaushalt | ||||
| die Einnahmen und die Ausgaben |
| 741.290 | 4.835.480 | 4.094.190 |
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan bleibt unverändert und wird auf 3.186.500 € festgesetzt.
§ 5
Es gilt der vom Stadtrat beschlossene Stellenplan.
§ 6
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Bad Sulza, den 20.11.2025
Dirk Schütze — Siegel
Bürgermeister
Nachrichtlich: Auf die Hebesatzsatzung der Stadt Bad Sulza vom 06. November 2024, Beschlussnummer 58-IV/2024 wird verwiesen.
Rechtssetzungsverfahren nach § 21 ThürKO
| Stadtratsbeschlussnummer: | 112-10/2025 |
| Posteingang der Eingangsbestätigung der | |
| Rechtsaufsichtsbehörde: | 13.11.2025 |
| Vorfristige Bekanntmachung genehmigt: | ja |
| Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt | |
| Ausgabetag: | 19.12.2025 |
| Jahrgang: 33 | Nummer: 12 |