Gemäß § 57 Absatz (3) der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO, in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Thüringer Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO wird die
1. Nachtragshaushaltssatzung
der Landgemeinde Stadt Bad Sulza (Weimarer Land)
für das Haushaltsjahr 2025
bekannt gemacht.
Beschluss - und Genehmigungsvermerk
Mit Beschluss vom 21.10.2025, Beschluss-Nr. 112-10/2025, hat der Stadtrat der Stadt Bad Sulza die „1. Nachtragshaushaltssatzung der Landgemeinde Stadt Bad Sulza (Weimarer Land) für das Haushaltsjahr 2025“, beschlossen.
Die Satzung wurde durch die Rechtsaufsichtbehörde mit Schreiben vom 19.11.2025 bestätigt. Einer vorfristigen Bekanntmachung wurde zugestimmt.
Gemäß § 57 Absatz (3) Satz 3 der ThürKO liegt der Nachtragshaushaltsplan in der Zeit vom 22.12.2025 bis zum 05.01.2026 (bitte beachten Sie die gesetzlichen Feiertage) in der Stadtkasse der Stadtverwaltung Bad Sulza, Markt 1, Raum 05, öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 in der Kämmerei der Stadt Bad Sulza zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Belehrung gemäß § 21 Absatz (4) ThürKO:
Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung betreffen, können schriftlich unter Darlegung des Sachverhaltes innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung der Satzung geltend gemacht werden. Liegen solche Verstöße vor und werden sie innerhalb der Jahresfrist nicht geltend gemacht, dann sind sie für die Wirksamkeit der Satzung unbeachtlich.
Dirk Schütze
Bürgermeister