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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 13/2024
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Öffentliche Bekanntmachung über die Einebnung von Grabstätten

gemäß §25 der Friedhofsatzung der Stadt Bad Sulza in der derzeit gültigen Form

Auf dem Friedhof Rannstedt ist die Ruhe- und Nutzungsfrist nachfolgend aufgeführter Grabstätte abgelaufen:

links I- 02- 08/09 - Urnendoppelgrab - Kurt und Harald Lohse

Nutzungsberechtigte der Grabstätte sind nicht bekannt bzw. nicht ermittelbar.

Die Hinterbliebenen werden hiermit aufgefordert, sich bis zum 28.02.2025 mit der Friedhofsverwaltung der Stadt Bad Sulza in Verbindung zu setzen. Die Grabstätte kann in ihrer Nutzungszeit verlängert oder deren Einebnung beantragt werden.

(Kontakt: Friedhofsverwaltung Stadt Bad Sulza, Markt 1, 99518 Bad Sulza, Tel. 036461/ 24133/-34 oder Mail meldeamt@bad-sulza.de)

Sollten sich bis zur oben genannten Frist keine Hinterbliebenen melden, geht die betroffene Grabstätte entschädigungslos in das Eigentum der Stadt Bad Sulza über und wird nach dem 01.03.2025 eingeebnet.

Diese Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Stadt Bad Sulza unter www.bad-sulza.de sowie an den Hinweistafeln der Stadt Bad Sulza und der jeweiligen Ortschaft sowie am Friedhofseingang veröffentlicht.

Bad Sulza, den 20.11.2024

gez. Dirk Schütze

Bürgermeister