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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 13/2024
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Gemäß § 57 Absatz (3) der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO, in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Thüringer Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO wird die

Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Obertrebra

bekannt gemacht.

Beschluss - und Genehmigungsvermerk

Mit Beschluss vom 20.11.2024, Beschluss-Nr. 130-XXX/2024, hat der Gemeinderat der Gemeinde Obertrebra die „Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Obertrebra“ beschlossen.

Die Satzung wurde durch die Rechtsaufsichtbehörde mit Schreiben vom 29.11.2024 bestätigt. Einer vorfristigen Bekanntmachung wurde zugestimmt.

Belehrung gemäß § 21 Absatz (4) ThürKO:

Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung betreffen, können schriftlich unter Darlegung des Sachverhaltes innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung der Satzung geltend gemacht werden. Liegen solche Verstöße vor und werden sie innerhalb der Jahresfrist nicht geltend gemacht, dann sind sie für die Wirksamkeit der Satzung unbeachtlich.

Dieter Feldrappe

Bürgermeister