Gemäß § 57 Absatz (3) der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO, in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Thüringer Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO wird die
bekannt gemacht.
Beschluss - und Genehmigungsvermerk
Mit Beschluss vom 20.11.2024, Beschluss-Nr. 130-XXX/2024, hat der Gemeinderat der Gemeinde Obertrebra die „Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Obertrebra“ beschlossen.
Die Satzung wurde durch die Rechtsaufsichtbehörde mit Schreiben vom 29.11.2024 bestätigt. Einer vorfristigen Bekanntmachung wurde zugestimmt.
Belehrung gemäß § 21 Absatz (4) ThürKO:
Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung betreffen, können schriftlich unter Darlegung des Sachverhaltes innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung der Satzung geltend gemacht werden. Liegen solche Verstöße vor und werden sie innerhalb der Jahresfrist nicht geltend gemacht, dann sind sie für die Wirksamkeit der Satzung unbeachtlich.
Dieter Feldrappe
Bürgermeister