Gemäß § 57 Absatz (3) der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO, in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Thüringer Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO wird die
bekannt gemacht.
Beschluss - und Genehmigungsvermerk
Mit Beschluss vom 16.10.2024, Beschluss-Nr. 27/2024, hat der Gemeinderat der Gemeinde Niedertrebra „1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Niedertrebra für das Haushaltsjahr 2024“, beschlossen.
Die Satzung wurde durch die Rechtsaufsichtbehörde mit Schreiben vom 07.11.2024 bestätigt. Einer vorfristigen Bekanntmachung wurde zugestimmt.
Gemäß § 57 Absatz (3) Satz 3 der ThürKO liegt der Nachtragshaushaltsplan in der Zeit vom 16.12.2024 bis zum 30.12.2024 in der Stadtkasse der Stadtverwaltung Bad Sulza, Markt 1, Raum 05, öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 in der Kämmerei der Stadt Bad Sulza zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Belehrung gemäß § 21 Absatz (4) ThürKO:
Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung betreffen, können schriftlich unter Darlegung des Sachverhaltes innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung der Satzung geltend gemacht werden. Liegen solche Verstöße vor und werden sie innerhalb der Jahresfrist nicht geltend gemacht, dann sind sie für die Wirksamkeit der Satzung unbeachtlich.
Jörg Geyer
Bürgermeister