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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 2/2023
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Aufruf zur Schöffenwahl!

gemäß §§ 28 ff. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)

Die gesetzliche Amtsperiode der Schöffen und Jugendschöffen läuft am 31. Dezember 2023 aus.

Aus diesem Grund werden für die am 1. Januar 2024 beginnende neue Wahlperiode folgende Anzahl an Schöffen aus unseren Gemeinden für den Amtsgerichtsbezirk Apolda gesucht:

Gemeinde

Zahl der gesuchten Schöffen

Stadt Bad Sulza

3

Eberstedt

1

Großheringen

1

Niedertrebra

1

Obertrebra

1

Schmiedehausen

1

Als Schöffe stehen Sie gleichberechtigt neben dem Berufsrichter und sind somit aktiv an der Urteilsbildung bei Straf- und Jugendstrafprozessen beteiligt.

Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt, welches nur von Deutschen versehen werden kann.

Die Amtszeit der Schöffinnen und Schöffen dauert fünf Jahre.

Um dieses Amt ausüben zu können bzw. um für die kommende Amtszeit ab dem 1. Januar 2024 in die Vorschlagsliste der Wohngemeinde aufgenommen zu werden, muss ein Antrag gestellt werden.

Anforderungen an die Personen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste

  • keine Aberkennung der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter durch Richterspruch oder Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten,
  • kein schwebendes Ermittlungsverfahren wegen einer Tat, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
  • zu Beginn der Amtsperiode (01.01.2024) mindestens Vollendung des 25. Lebensjahres, das 70. Lebensjahr darf zu Beginn der Amtsperiode noch nicht vollendet sein,
  • Wohnsitz in der Gemeinde zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste,
  • gesundheitliche Eignung zum Amt darf nicht beeinträchtigt sein,
  • ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache,
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse (kein Vermögensverfall).

Weitere Versagungsgründe sind im § 44a des Deutschen Richtergesetzes begründet bzw. bestimmt der § 34 GVG

Verfahren zur Aufnahme in die Vorschlagsliste:

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können ihr Interesse für die Aufnahme in die Vorschlagslisten bei der Stadtverwaltung Bad Sulza als Verwaltungsbehörde der erfüllenden Gemeinde anzeigen.

Das Bewerbungsverfahren ist grundsätzlich formfrei, bedingt jedoch die Abgabe einer Erklärung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl als Schöffin/Schöffe.

Zur Vereinfachung der Bewerbung stehen auf Wunsch Bewerbungsformulare zur Verfügung, die bei der Stadtverwaltung Bad Sulza, Hauptamt, zu folgenden Sprechzeiten im Rathaus

Montag

09.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

14.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag

09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

Freitag

09.00 - 12.00 Uhr

bei Frau Kindervater (Zimmer 12) oder Frau Scharch (Zimmer 11) erhältlich sind und auf Wunsch auch dort ausgefüllt werden können.

Die Bewerbungsformulare sowie weiteres Informationsmaterial bezüglich der Schöffenwahl finden Sie ebenfalls auf der Homepage der Stadt Bad Sulza unter www.bad-sulza.de.

Ihre Bewerbung/Interessenbekundungen richten Sie bitte bis zum 31.03.2023 an die Stadt Bad Sulza, Markt 1, 99518 Bad Sulza.

Bad Sulza, 07.02.2023

Dirk Schütze

Bürgermeister