Die Veröffentlichung erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Niederschrift dieser Gemeinderatssitzung durch den Gemeinderat Niedertrebra.
Öffentliche Sitzung
Beschluss zur Berufung eines Wahlleiters für die Kommunalwahl 2024 und ggf. zur Stichwahl
Der Gemeinderat der Gemeinde Niedertrebra bestellt gemäß § 4 Absatz 2 des Thüringer Gesetzes über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz - ThürKWG) vom 16. August 1993 (GVBI. S. 530), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2022 (GVBI. S. 283), Frau Anja Mellinger zum Wahlleiter für die Kommunalwahl 2024 Wahl des Landrates, Kreistages, Gemeinderates und deren ggf. stattfindenden Stichwahlen.
Begründung: Der Gemeinderat macht von den Vorgaben des Gesetzes Gebrauch, nach dem eine Person aus dem Kreis der Bediensteten oder Dritte mit der Führung der laufenden Wahlgeschäfte beauftragt werden kann.
Der Beschluss wurde angenommen. Beschluss - Nr. 03/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Niedertrebra bestellt gemäß § 4 Absatz 2 des Thüringer Gesetzes über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz - ThürKWG) vom 16. August 1993 (GVBI. S. 530), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2022 (GVBI. S. 283), Frau Iris Kreutzer zum stellvertretenden Wahlleiter für die Kommunalwahl 2024 Wahl des Landrates, Kreistages, Gemeinderates und deren ggf. stattfindenden Stichwahlen.
Begründung: Der Gemeinderat macht von den Vorgaben des Gesetzes Gebrauch, nach dem eine Person aus dem Kreis der Bediensteten oder Dritte mit der Führung der laufenden Wahlgeschäfte beauftragt werden kann.
Der Beschluss wurde angenommen. Beschluss - Nr. 04/2024
Beschluss Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 08.08.2023 der Gemeinde Niedertrebra
Der Gemeinderat der Gemeinde Niedertrebra beschließt die Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 08.08.2023 der Gemeinde Niedertrebra mit nachfolgenden Änderungen: in § 12 abs. 2: „Gemeindebekehren“ streichen, in Niedertrebra, in Escherode, am Teich.
Der Beschluss wurde angenommen. Beschluss - Nr. 05/2024
Jörg Geyer
Niedertrebra