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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 2/2024
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Beschlüsse der öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Niedertrebra vom 24.01.2024

Die Veröffentlichung erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Niederschrift dieser Gemeinderatssitzung durch den Gemeinderat Niedertrebra.

Öffentliche Sitzung

Beschluss zur Berufung eines Wahlleiters für die Kommunalwahl 2024 und ggf. zur Stichwahl

Der Gemeinderat der Gemeinde Niedertrebra bestellt gemäß § 4 Absatz 2 des Thüringer Gesetzes über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz - ThürKWG) vom 16. August 1993 (GVBI. S. 530), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2022 (GVBI. S. 283), Frau Anja Mellinger zum Wahlleiter für die Kommunalwahl 2024 Wahl des Landrates, Kreistages, Gemeinderates und deren ggf. stattfindenden Stichwahlen.

Begründung: Der Gemeinderat macht von den Vorgaben des Gesetzes Gebrauch, nach dem eine Person aus dem Kreis der Bediensteten oder Dritte mit der Führung der laufenden Wahlgeschäfte beauftragt werden kann.

Der Beschluss wurde angenommen. Beschluss - Nr. 03/2024

Beschluss zur Berufung eines stellvertretenden Wahlleiters für die Kommunalwahl 2024 und ggf. zur Stichwahl

Der Gemeinderat der Gemeinde Niedertrebra bestellt gemäß § 4 Absatz 2 des Thüringer Gesetzes über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz - ThürKWG) vom 16. August 1993 (GVBI. S. 530), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2022 (GVBI. S. 283), Frau Iris Kreutzer zum stellvertretenden Wahlleiter für die Kommunalwahl 2024 Wahl des Landrates, Kreistages, Gemeinderates und deren ggf. stattfindenden Stichwahlen.

Begründung: Der Gemeinderat macht von den Vorgaben des Gesetzes Gebrauch, nach dem eine Person aus dem Kreis der Bediensteten oder Dritte mit der Führung der laufenden Wahlgeschäfte beauftragt werden kann.

Der Beschluss wurde angenommen. Beschluss - Nr. 04/2024

Beschluss Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 08.08.2023 der Gemeinde Niedertrebra

Der Gemeinderat der Gemeinde Niedertrebra beschließt die Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 08.08.2023 der Gemeinde Niedertrebra mit nachfolgenden Änderungen: in § 12 abs. 2: „Gemeindebekehren“ streichen, in Niedertrebra, in Escherode, am Teich.

Der Beschluss wurde angenommen. Beschluss - Nr. 05/2024

Jörg Geyer

Niedertrebra