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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 2/2024
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Hinweise zu Veranstaltung

Dieses Hinweisblatt bezieht sich auf öffentliche Veranstaltungen! (private Veranstaltungen wie Hochzeitsfeiern, Geburtstage oder betriebliche Veranstaltungen sind hiervon ausgenommen)

Veranstaltungsanzeige beim örtlichen Ordnungsamt nach § 42 Ordnungsbehördengesetz

Schriftliche Anzeige unter Angabe der Art, des Ortes und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer spätestens eine Woche vorher

die Veranstaltung bedarf der Erlaubnis, wenn

o

Anzeige nicht fristgemäß erstattet wird

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es sich um eine motorsportliche Veranstaltung handelt

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zu einer Veranstaltung, die in nicht dafür bestimmten Anlagen stattfinden soll, mehr als eintausend Besucher zugleich zugelassen werden sollen

Sperrzeit

Die allgemeine Sperrzeit für Veranstaltung beginnt ab 22:00 Uhr.

Ausnahmen sind hierbei:

Veranstaltung findet ausschließlich in geschlossenen Räumen statt (z.B. Gaststätten oder Discotheken)

Theater- oder Filmvorführungen im Freien und in Festzelten (Beginn 24:00 Uhr)

Biergärten, Wirtschaftsgärten und von der Nutzung für den Betrieb von Gaststätten mitumfasste Freiflächen, wenn diese Bestandteil der Gewerbeanmeldung sind (Beginn 1.00 Uhr)

Wenn die Veranstaltung länger dauert, benötigt es eine Sperrzeitverkürzung.

Antrag auf Sperrzeitverkürzung mied. 2 Wochen vor Veranstaltung bei der unteren Gewerbebehörde im Landratsamt Weimarer Land zur Bearbeitung einreichen!

Ausschank und Versorgung

Für den Ausschank und Versorgung bei Veranstaltungen benötigt es entweder:

eine Gewerbeanmeldung mit Ausschank und Versorgung zu Veranstaltungen in der Ortschaft

oder

eine Reisegewerbekarte

oder

eine Erlaubnis für reisegewerbekartenfreie Tätigkeit gem. § 55a Abs. 1 Nr. 1 GewO (einmalige Erlaubnis)

Gewerbeanmeldung

Der Antrag für eine Gewerbeanmeldung für den Ausschank und/oder Versorgung für Veranstaltungen muss mind. 4 Wochen vor Beginn der Tätigkeit beim Gewerbeamt vorliegen.

Benötigt wird weiterhin hierfür:

Gültiges Führungszeugnis (Beantragung beim zuständigen Einwohnermeldeamt) für alle vertretungsberechtigten Personen, Gesellschafter

Gültiger Gewerbezentralregisterauszug (Beantragung bei der Gewerbebehörde)

Personalausweiskopie

Firmen: Handelsregisterauszug / Vereine: Vereinsregisterauszug

Reisegewerbekarte

Der Antrag für eine Reisegewerbekarte wird bei der zuständigen Gewerbebehörde (Wohnsitz vom Antragsteller) eingereicht. Wichtig: Stellungnahme der Gemeinde auf Seite 2 beachten!

Benötigt wird weiterhin hierfür:

Gültiges Führungszeugnis (Beantragung beim zuständigen Einwohnermeldeamt)

Gültiger Gewerbezentralregisterauszug (Beantragung bei der Gewerbebehörde)

Personalausweiskopie

Erlaubnis für reisegewerbekartenfreie Tätigkeit gem. § 55a Abs. 1 Nr. 1 GewO

Der Antrag einer Erlaubnis für reisegewerbekartenfreie Tätigkeit aus besonderem Anlass nach § 55 a Abs. 1 GewO (einmalige Erlaubnis) wird bei der unteren Gewerbebehörde im Landratsamt Weimarer Land eingereicht.

Marktfestsetzung

Eine Markfestsetzung bedarf es bei Veranstaltungen auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren feilbieten (mind. 10 unterschiedlichen Stände / Händler).

Somit benötigt nicht jeder einzelne Händler eine Reisegewerbekarte oder eine Gewerbeanmeldung, außer für den Ausschank von alkoholischen Getränken. (Hier benötigt es eine Erlaubnis -> siehe Ausschank und Versorgung)

Benötigt wird weiterhin hierfür:

Gültiges Führungszeugnis (Beantragung beim zuständigen Einwohnermeldeamt) für alle vertretungsberechtigten Personen, Gesellschafter

Gültiger Gewerbezentralregisterauszug (Beantragung bei der Gewerbebehörde)

Personalausweiskopie

Firmen: Handelsregisterauszug / Vereine: Vereinsregisterauszug

Versicherungsnachweis der Veranstaltung

Lageplan /Ausstellungsplan

Aufstellerverzeichnis (incl. Händleradressen) incl. Warenauflistung/Teilnahmebedingungen

Bei Sonntags- und Feiertagsfestsetzung: Ausnahmebewilligung nach § 7 des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetz (ThürFGtG) der zuständigen Gemeinde des Veranstaltungsortes

Antrag auf Marktfestsetzung mind. 4 Wochen vor Veranstaltung bei der unteren Gewerbebehörde im Landratsamt Weimarer Land zur Bearbeitung einreichen!

Kontakt

Ordnungs- und Rechtsamt

Untere Gewerbebehörde

Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda

03644 540-768

post.ordnungsamtOweimarerland.de