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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 2/2025
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Landgemeinde Stadt Bad Sulza

Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt

Regionalbereich Süd

An der Fliederwegkaserne 21

06130 Halle (Saale) — Halle (Saale), 23.01.2025

B87, Verlegung bei Eckartsberga,

(Entwurfs- und Genehmigungsplanung in Aufstellung)

Faunistische Sonderuntersuchungen und Biotopkartierungen zur Landschaftspflegerischen Begleitplanung

hier: Vorarbeiten auf Grundstücken

Die Straßenbauverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, vertreten durch den Regionalbereich Süd der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, beabsichtigt, zur Verbesserung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs im Zuge der Bundesstraße (B) 87, das oben genannte Bauvorhaben als Bestandteil des Bundesverkehrswegeplan 2030 durchzuführen.

Um das Bauvorhaben sachgerecht auf Ebene der detaillierten Entwurfsplanung vorbereiten zu können, müssen im Planungsraum auf verschiedenen Grundstücken in der Zeit

vom 31. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026

folgende Vorarbeiten durchgeführt werden:

Faunistische Sonderuntersuchungen und Biotopkartierungen

für den Landschaftspflegerischen Begleitplan mit Artenschutzbeitrag

Die Feld- bzw. Geländearbeiten konzentrieren sich insbesondere auf Begehungen, Beobachtungen, Zählungen, Spurensuche, Ausbringung künstlicher Verstecke, Netzfänge, Telemetrierungen und akustische Aufnahmen von Fledermausarten, Untersuchung von Habitaten sowie Fortpflanzungs-, Ruhe- bzw. Aufzuchtstätten von Tierarten als auch Gehölz- bzw. Pflanzenbegutachtungen.

Von diesen Feld- bzw. Geländearbeiten auf dem Gebiet der Gemarkungen Eckartsberga und Lißdorf (Sachsen-Anhalt) und der Gemarkung Reisdorf (Thüringen) sind die nachfolgend aufgeführten Flure betroffen.

Sachsen-Anhalt

Burgenlandkreis

Thüringen

Landkreis Weimarer Land

Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, hat das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) die betroffenen Grundeigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten verpflichtet, sie zu dulden (§ 16a Abs. 1 Satz 1 FStrG). Die Arbeiten werden durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt.

Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile, werden in Geld entschädigt. Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden, setzt das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 106, Ernst-Kamieth-Straße 2 in 06112 Halle (Saale) auf Antrag der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt die Entschädigung fest.

Durch diese notwendigen Vorarbeiten wird nicht über die Zulassung und Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim

Verwaltungsgericht Halle

Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale)

schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden.

Falls die Klage schriftlich oder zur Niederschrift erhoben wird, sollen der Klage nebst Anlagen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können.

Falls die Klage in elektronischer Form erhoben wird, sind die elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Sie ist bei der elektronischen Poststelle des Verwaltungsgerichtes Halle über die Internetseite https://vg-hal.sachsen-anhalt.de/verwaltungsgericht/ bezeichneten Kommunikationswege einzureichen.

Die rechtlichen Grundlagen hierfür sowie die weiteren technischen Anforderungen sind unter der vorgenannten Internetseite abrufbar.

Im Auftrag

Quell

Leiter Projektgruppe Maßnahmen InvKG