Die Veröffentlichung erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Niederschrift dieser Stadtratssitzung durch den Stadtrat.
Öffentliche Sitzung
Beschluss Nr. 068-6/2025
Beratungsgegenstand:
Beschlussvorlage: Genehmigung der Niederschrift der V. Sitzung des Stadtrates vom 05.12.2024, öffentlicher Teil
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt aufgrund des § 42 Abs. 2 der ThürKO die Genehmigung der Niederschrift der V. Sitzung des Stadtrates vom 05.12.2024 - öffentlicher Teil mit nachfolgenden Änderungen/Ergänzungen:
| Abstimmungsergebnis wurde falsch eingetragen | ||
| TOP 9 - GO-Antrag von SR Lindemann | |
| Abstimmungsergebnis wird geändert in | |
| Von den | 17 anwesenden Stadtratsmitgliedern stimmen |
|
| 1 Stadtratsmitglied mit „JA“ |
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| 16 Stadtratsmitglieder mit „Nein“ |
|
| 0 Stadtratsmitglieder enthalten sich. |
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. 069-6/2025
Beratungsgegenstand:
Beschlussvorlage: Zahlung eines Ehrensolds gemäß § 8 des Thüringer Kommunalwahlbeamtengesetzes - ThürKWBG -
Herrn Arnfried Hahn
Herr Arnfried Hahn war in der Zeit vom 01.01.2013 bis zum 30.06.2024 ununterbrochen ehrenamtlicher Ortschaftsbürgermeister der Ortschaft Wickerstedt. Damit hat Herr Hahn mindestens 10 Jahre das Amt als kommunaler Wahlbeamter innegehabt und für das Wohl der Ortschaft Wickerstedt im Ehrenamt gearbeitet.
Nach den Bestimmungen des § 8 Abs. 1 des Thüringer Kommunalwahlbeamtengesetzes - ThürKWBG - kann Herrn Arnfried Hahn auf Antrag durch die Stadt Bad Sulza ein monatlicher Ehrensold bewilligt werden.
Nach Prüfung des von Herrn Hahn eingereichten Antrags vom 17.12.2024 kann von der Stadt Bad Sulza rückwirkend ab dem 1. Juli 2024 ein Ehrensold in der vom Gesetzgeber festgelegten Höhe zu zahlen.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. 070-6/2025
Beratungsgegenstand:
Beschlussvorlage: Erteilung gemeindliches Einvernehmen zum Genehmigungsverfahren B 36-22 Antrag Fa. Energiequelle WP Weinstraße für 5 Windenergieanlagen in den Gemarkungen Auerstedt, Reisdorf und Rannstedt
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt auf der Grundlage der Bauantragsunterlagen (Posteingang vom 17.12.2024) der Firma Energiequelle die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum o.g. Bauantrag (davon 3 Anlagen in der Gemarkung Reisdorf, je 1 Anlage in den Gemarkungen Auerstedt und Rannstedt) gemäß § 36 BauGB - Stellungnahme der Gemeinde.
Die Ortschaftsbürgermeister der Ortschaften Auerstedt, Reisdorf und Rannstedt wurden beteiligt.
Folgende Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
| Anlage 1: | Lageplan |
| Anlage 2: | Kurzfassung der Stellungnahme der Ortschaft Reisdorf |
| Anlage 3: | Stellungnahme Kurgesellschaft Heilbad Bad Sulza mbH |
| Anlage 4: | Stellungnahme der Ortschaft Rannstedt |
Abstimmung: Der Beschluss wurde einstimmig abgelehnt.
Beschluss Nr. 071-6/2025
Beratungsgegenstand:
Beschluss zum Geschäftsordnungsantrag
Änderung der Tagesordnung
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt, dem Antrag des SR Kay Kirsche auf Änderung der Tagesordnung gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Bad Sulza zuzustimmen.
Die Tagesordnung wird um folgende Tagesordnungspunkte im öffentlichen Teil erweitert:
| - | TOP 10 | Beschlussvorlage: Beantragung der Aussetzung des Genehmigungsverfahrens nach § 10 BImSchG |
| - | TOP 11 | Beschlussvorlage: Beauftragung der Verwaltung zur rechtlichen Beratung durch eine Anwaltskanzlei im Genehmigungsverfahren B36-22 |
Alle folgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich um zwei Tagesordnungspunkte.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. 072-6/2025
Beratungsgegenstand:
Beschlussfassung: Beantragung der Aussetzung des Genehmigungsverfahrens nach § 10 BImSchG
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, für die Windenergieanlagen, in der Gemarkung Auerstedt, Reisdorf und Rannstedt, Genehmigungsverfahren B 36-22, Antrag Fa. Energiequelle, WP Weinstraße bei der Oberen Landesplanungsbehörde - Thüringer Landesverwaltungsamt, SG Raumordnung - die Aussetzung des Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG aufgrund von § 17a Landesplanungsgesetz i.V.m. § 12 Abs. 2 Raumordnungsgesetz zu beantragen.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde zugestimmt.
Beschluss Nr. 073-6/2025
Beratungsgegenstand:
Beschlussvorlage: Beauftragung der Verwaltung zur rechtlichen Beratung durch eine Anwaltskanzlei im Genehmigungsverfahren B36-22
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, unverzüglich mit einer Rechtsanwaltskanzlei, welche sich auf die Thematik Windkraft spezialisiert hat, einen Termin zur rechtlichen Beratung und im Hinblick auf weitere rechtliche Schritte zu vereinbaren. Bei diesem Termin sind zwingend Vertreter der Ortschaften Auerstedt, Reisdorf und Rannstedt zu beteiligen.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. 074-6/2025
Beratungsgegenstand:
Beschlussvorlage: Beauftragung der Verwaltung zur Gesprächsführung mit Agrargenossenschaften und Stromtrassenbetreibern zur Ertüchtigung von Feldwegen zur Nutzung als Radwege - Rannstedt nach Reisdorf, Rannstedt zum Ilmtalradweg
Die Einwohner der Ortschaft Rannstedt haben wiederholt um eine Anbindung ihrer Ortschaft an das Radwegenetz Ilmradweg und an den Radweg Reisdorf-Auerstedt gebeten. Da eine Umsetzung des Radwegenetzplans des LK Weimarer Land hinsichtlich der Umsetzung zeitlich und finanziell noch nicht absehbar ist, macht es sich erforderlich eine andere Lösung zu suchen, zumal auch die Ortschaften Gebstedt und Ködderitzsch von der Anbindung profitieren werden. Da die Agrargenossenschaft demnächst die Durchfahrt ihrer Fahrzeuge am Sportplatz umleiten will und die Bauarbeiten an der Stromtrasse zur Neige gehen, könnten hier Synergieeffekte erreicht werden. So wäre es möglich, dass die Agrargenossenschaft die Umleitung des bisherigen Feldweges gleich entsprechend befestigt und die Firmen, die am Neubau der Stromtrasse beteiligt waren, nach Beendigung ihrer Arbeiten die Weinstraße noch mal reparieren, so dass diese für Radfahrer gut befahrbar sind. So bliebe für die Stadt Bad Sulza nur noch eine Strecke von 200 m Feldweg entlang des Windschutzstreifens von der Weinstraße nach Rannstedt als Radweg herzurichten (oder dies in der Vereinbarung mit Stromtrassenfirmen und Agrargenossenschaft zu integrieren). Entsprechende Fördermöglichkeiten (z.B. landwirtschaftlicher Wegebau) sind zu eruieren. Die Ergebnisse der Gespräche sind in der nächsten Sitzung des Stadtrates vorzustellen.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. 075-6/2025
Beratungsgegenstand:
Beschlussvorlage: Entschädigungszahlung (einmalig) an Mitglieder des Stadtrates der Stadt Bad Sulza und die Ortschaftsbürgermeister, die kein Mitglied des Stadtrates sind, zum Erwerb eines elektronischen Endgerätes
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt jedem gewählten Mitglied des Stadtrates der Stadt Bad Sulza und den gewählten Ortschaftsbürgermeisters, die kein Mitglied des Stadtrates sind, eine einmalige Entschädigung in Höhe von 200,00 € für den Erwerb eines elektronischen Endgerätes auszuzahlen. Die Entschädigungszahlung erfolgt einmalig pro Legislaturperiode. Die Mitglieder des Stadtrates und die Ortschaftsbürgermeister sind eigenständig für die Anschaffung und datenschutzkonforme Verwendung des elektronischen Endgerätes verantwortlich.
Begründung:
Die Stadt Bad Sulza führt ab März 2025 das elektronische Ratsinformationssystem verbindlich für alle Mitglieder des Stadtrates und die Ortschaftsbürgermeister ein. Die Zugänge wurden bereits per Mail versandt. Um den Login-Bereich nutzen zu können, ist ein elektronisches Endgerät notwendig. Durch die Einführung des elektronischen Systems werden die Kosten für Papier/Versand und der Arbeitsaufwand minimiert, sowie die Umwelt geschützt.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. 076-6/2025
Beratungsgegenstand:
Beschlussvorlage: Ermächtigung des Bürgermeisters zur Unterzeichnung des Vertrages zur Betreibung der Kindertageseinrichtung Kindergarten "Sonnenschein" in Kleinromstedt durch das DRK Kreisverband Apolda e.V.
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt den Bürgermeister zu ermächtigen den Vertrag zur Betreibung der Kindertageseinrichtung Kindergarten „Sonnenschein“ in Kleinromstedt durch das DRK Kreisverband Apolda e.V.
| X | mit nachfolgenden Änderungen/Ergänzungen: | |
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| § 4 Abs. 3 wird hinzugefügt |
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| Ein Vorrecht zur Aufnahme in der Kindertageseinrichtung haben Kinder der eigenen Gemeinde. |
| zu unterzeichnen. | |
Der Vertrag ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Begründung:
Der Kindergarten befindet sich seit 01.05.1994 in Trägerschaft vom DRK Kreisverband Apolda e.V.. Zur Herstellung von Rechtssicherheit und einem einheitlichen Betreiben von Kindertageseinrichtungen wurde der Vertrag anhand des Mustervertrages vom Thüringer Gemeinde- und Städtebund gefertigt.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. 077-6/2025
Beratungsgegenstand:
Beschlussvorlage: Ermächtigung des Bürgermeisters zur Unterzeichnung des Vertrages zur Betreibung der Kindertageseinrichtung Kindergarten "Auerstedter Spatzen" in Auerstedt durch das DRK Kreisverband Apolda e.V.
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt den Bürgermeister zu ermächtigen den Vertrag zur Betreibung der Kindertageseinrichtung Kindergarten „Auerstedter Spatzen“ in Auerstedt durch das DRK Kreisverband Apolda e.V.
| X | mit nachfolgenden Änderungen/Ergänzungen: | |
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| § 4 Abs. 3 wird hinzugefügt |
|
| Ein Vorrecht zur Aufnahme in der Kindertageseinrichtung haben Kinder der eigenen Gemeinde |
| zu unterzeichnen. | |
Der Vertrag ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Begründung:
Der Kindergarten befindet sich seit 01.01.1996 in Trägerschaft vom DRK Kreisverband Apolda e.V.. Zur Herstellung von Rechtssicherheit und einem einheitlichen Betreiben von Kindertageseinrichtungen wurde der Vertrag anhand des Mustervertrages vom Thüringer Gemeinde- und Städtebund gefertigt.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. 078-6/2025
Beratungsgegenstand:
Beschlussvorlage: Ermächtigung des Bürgermeisters zur Unterzeichnung des Vertrages zur Betreibung der Kindertageseinrichtung Kindergarten "Storchennest" in Wickerstedt durch das DRK Kreisverband Apolda e.V.
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt den Bürgermeister zu ermächtigen den Vertrag zur Betreibung der Kindertageseinrichtung Kindergarten „Storchennest“ in Wickerstedt durch das DRK Kreisverband Apolda e.V.
| X | mit nachfolgenden Änderungen/Ergänzungen: | |
|
| § 4 Abs. 3 wird hinzugefügt |
|
| Ein Vorrecht zur Aufnahme in der Kindertageseinrichtung haben Kinder der eigenen Gemeinde |
| zu unterzeichnen. | |
Der Vertrag ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Begründung:
Der Kindergarten befindet sich seit 01.01.1994 in Trägerschaft vom DRK Kreisverband Apolda e.V.. Zur Herstellung von Rechtssicherheit und einem einheitlichen Betreiben von Kindertageseinrichtungen wurde der Vertrag anhand des Mustervertrages vom Thüringer Gemeinde- und Städtebund gefertigt.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. 079-6/2025
Beratungsgegenstand:
Beschlussvorlage: Erwerb eines Fahrzeuges für den Bauhof gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 1 ThürKO
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt den Erwerb eines Fahrzeuges
- Piaggio Porter NP6 mit Hinterkippaufbau - Erstzulassung vom 05.10.2022 (Vorführfahrzeug) von der Firma Autohof Löberschütz GmbH
zum Angebotspreis von 27.013,00 €.
Der Stadt liegen 3 Angebote für vergleichbare Fahrzeuge vor:
| Autohof Löberschütz GmbH | Angebot vom 21.01.2025 | 27.013 € |
| Spezialfahrzeug-Vertrieb Heunsch GmbH | Angebot vom 15.01.2025 | 27.965 € |
| Teichert GmbH & Co.KG | Angebot vom 20.01.2025 | 28.322 € |
Die Angebote sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Begründung:
Ein Multicar des Bauhofes Bad Sulza ist defekt. Der Schaden beläuft sich auf über 10.000 €. Kosten/Nutzen stehen hierbei in keinem Verhältnis. Um die Einsatzbereitschaft des Bauhofes und weiterhin ein flexibles, eigenständiges Arbeiten der Beschäftigten des Bauhofes zum Wohle unserer Bürger zu gewährleisten, ist die Ersatzanschaffung trotz vorläufiger Haushaltsführung zwingend notwendig. Durch die große Fläche unserer Landgemeinde ist der Bauhof auf funktionstüchtige Fahrzeuge angewiesen. Gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 1 ThürKO darf die Stadt Bad Sulza Ausgaben leisten, wenn diese zur Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.
Die Ausgabe wird im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 berücksichtigt.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. 080-6/2025
Beratungsgegenstand:
Beschlussvorlage: Erwerb Multicar M31C - Dreiseitenkipper für den Bauhof nach Vertragsauflösung Leasingvertrag gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 1 ThürKO
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt den Multicar M31C - Dreiseitenkipper - Erstzulassung 12.07.2017 zu einem Kaufpreis von 28.560,00 € zu erwerben.
Gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 1 ThürKO darf die Stadt Bad Sulza den Multicar trotz vorläufiger Haushaltsführung ablösen, da Ausgaben zu leisten sind, welche vertraglich geregelt sind.
Begründung:
Der Multicar M31C wird seit dem 16.01.2019 durch den Bauhof genutzt. Der Leasing-Vertrag endet zum 31.01.2025. Durch die Vertragsauflösung ist die Ablösung des Multicars notwendig. Die Ausgabe wird im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 berücksichtigt.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.