Titel Logo
Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 2/2026
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

WAHLBEKANNTMACHUNG

Gemäß § 15 Abs. 6 der Ersten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 06.03.2023 erfolgt die Bekanntmachung über die Internetseite der Stadt Bad Sulza „www.bad-sulza.de“.

Nachrichtlich wird bekanntgegeben:

WAHLBEKANNTMACHUNG

Feststellung des Wahlergebnisses

der Wahl eines ehrenamtlichen Ortschaftsbürgermeisters

in der Ortschaft mit Ortschaftsverfassung Gebstedt

der Landgemeinde Stadt Bad Sulza

1.

Der Wahlausschuss hat in der öffentlichen Sitzung am 27. Januar 2026 das endgültige Ergebnis der Wahl eines ehrenamtlichen Ortschaftsbürgermeisters der Ortschaft Gebstedt der Landgemeinde Stadt Bad Sulza wie folgt festgestellt.

Es wurde nach dem Prinzip der Mehrheitswahl gewählt.

  • Zahl der Wahlberechtigten  —  217
  • Zahl der Wähler/innen  —  131
  • Zahl der ungültigen Stimmabgaben  —  6
  • Zahl der gültigen Stimmabgaben  —  125
  • Wahlbeteiligung  —  60,36 %

Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfielen auf den/die Bewerber/in und auf nachfolgend aufgeführte wählbare Personen:

2.

Zum Ortschaftsbürgermeister ist der Bewerber

Herr Andreas Müller

Kennwort des Wahlvorschlags: Müller - gewählt.

3.

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Weimarer Land, Kommunalaufsicht, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

4.

Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter und für Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtenregister sind.

Bad Sulza, 28.01.2026

gez. Simone Polster

Wahlleiterin