Gemäß § 57 Absatz (3) der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO, in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22, 47), in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Thüringer Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO wird die
Satzung über die Erhebung
der Grundsteuern und Gewerbesteuer
(Hebesatz-Satzung) der Stadt Bad Sulza
bekannt gemacht.
Beschluss - und Genehmigungsvermerk
Mit Beschluss vom 18.12.2025, Beschluss-Nr. 129-11/2025, hat der Stadtrat der Stadt Bad Sulza die „Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Stadt Bad Sulza“ beschlossen.
Die Satzung wurde durch die Rechtsaufsichtbehörde mit Schreiben vom 08.01.2026 bestätigt. Einer vorfristigen Bekanntmachung wurde zugestimmt.
Belehrung gemäß § 21 Absatz (4) ThürKO:
Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung betreffen, können schriftlich unter Darlegung des Sachverhaltes innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung der Satzung geltend gemacht werden. Liegen solche Verstöße vor und werden sie innerhalb der Jahresfrist nicht geltend gemacht, dann sind sie für die Wirksamkeit der Satzung unbeachtlich.
Dirk Schütze
Bürgermeister