Beschluss Nr. 123-11/2025
Beratungsgegenstand:
Beschlussvorlage: Geschäftsordnungsantrag
Änderung der Tagesordnung
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt, dem Antrag des Bürgermeisters auf Änderung der Tagesordnung gemäß § 13 Abs. 4 i.V.m. § 14 Abs. 1 Nr. 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Bad Sulza zuzustimmen.
Die Tagesordnung wird um die folgenden Tagesordnungspunkte im öffentlichen Teil gekürzt:
| - | TOP 7 - Beschlussvorlage: Besetzung Hauptausschuss mit Stellvertreter (Nachrücker) |
| - | TOP 8 - Beschlussvorlage: Besetzung des Ausschusses für Kurort- und Ortschaftsentwicklung (Nachrücker) |
Alle folgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich um zwei Tagesordnungspunkte.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. 124-11/2025
Beratungsgegenstand:
Beschlussvorlage: Genehmigung der Niederschrift der 10. Sitzung des Stadtrates vom 21.10.2025, öffentlicher Teil
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt aufgrund des § 42 Abs. 2 ThürKO die Genehmigung der Niederschrift der 10. Sitzung des Stadtrates vom 21.10.2025 - öffentlicher Teil:
| X | ohne Änderung. |
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. 125-11/2025
Beratungsgegenstand:
Beschlussvorlage: Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan “Solarpark Bad Sulza“ (Förmliche Beteiligung)
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza billigt den Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Bad Sulza“ in der Fassung vom Dezember 2025 mit seiner Begründung und bestimmt diesen zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3. Abs. 2 BauGB. Parallel sollen die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden eingeholt werden.
Sachverhalt:
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Solarpark Bad Sulza" aufzustellen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zu schaffen.
Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst eine Fläche von ca. 57 ha und befindet sich innerhalb des Landkreises Weimarer Land, ca. 1000 m nordöstlich des Ortsteils Bergsulza und ca. 1000 m westlich der Ortschaft Lachstedt. Er umfasst die Flurstücke 442-444, 446-450, 452, 456, 457, 458/1-458/3, 459, 460/1, 460/2, 468 (tlw.) und 469-471 in der Flur 4 auf der Gemarkung Bergsulza sowie die Flurstücke 296/1-296/20 in der Flur 3 der Gemarkung Bergsulza (siehe Anlage).
Das Flächennutzungsplankonzept für das Gesamtgebiet der Stadt Bad Sulza ist zum momentanen Zeitpunkt noch nicht so weit erarbeitet, als dass ein rechtskräftiger Flächennutzungsplan aufgestellt werden kann. Die Fertigstellung des FNP wird noch einen größeren Zeitraum beanspruchen, daher wird der Bebauungsplan als vorzeitiger Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.
Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt im Zeitraum vom 12.01.2026 bis einschließlich 15.02.2026.
Begründung:
Ziel des Bebauungsplans ist es, durch Festsetzungen eines Sonstiges Sondergebietes (SO PVA) gem. § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern. Es handelt sich hierbei bei den Flächen um intensiv genutztes Ackerland. Der Vorhabenträger beabsichtigt für den in der Anlage dargestellten Planungsraum die Errichtung und Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom. Der Bebauungsplan dient entsprechend den gesetzlichen Anforderungen des allgemeinen Klimaschutzes mit der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Erzeugung von erneuerbaren Energien auch der Minderung des C02-Ausstoßes und trägt so zur Minderung des globalen Klimawandels bei.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorhabenträgerin KSD 46 UG (haftungsbeschrankt) mit Sitz in 80538 München, Widenmayerstr. 16 erklärt sich zur Übernahme der Planungskosten einschließlich städtebaulicher Folgekosten im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans in vollem Umfang bereit.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlage:
Abstimmung: Dem Beschluss wurde zugestimmt.
Beschluss Nr. 126-11/2025
Beratungsgegenstand:
Beschlussvorlage: Beschluss zur Gemeinsamen Erklärung zum Glasfaserausbau mit der GlasfaserPlus (LOI)
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt die „Gemeinsame Erklärung zum Glasfaserausbau“ zwischen der Stadt Bad Sulza und der GlasfaserPlus GmbH (Schanzenstraße 6-20, 51063 Köln) zu genehmigen.
Diese Erklärung regelt die partnerschaftliche Zusammenarbeit beim eigenfinanzierten Ausbau eines Glasfasernetzes (FTTH) im Ausbaugebiet der Stadt, inklusive Unterstützungsmaßnahmen der Stadt in Projektvorbereitung, Durchführung und Kommunikation.
Begründung:
Die GlasfaserPlus GmbH, ein Beteiligungsunternehmen der Telekom Deutschland GmbH, plant den Ausbau eines Open-Access-Glasfasernetzes bis in die Gebäude/Wohnungen mit Geschwindigkeiten von mindestens 1.000 Mbit/s. Die Stadt unterstützt den Ausbau wohlwollend im Rahmen ihrer Neutralitätspflicht, z. B. durch Benennung eines Ansprechpartners, Beschleunigung von Genehmigungen gem. § 127 TKG und gemeinsame Informationsmaßnahmen. Die Erklärung begründet keine Rechte oder Pflichten, sondern dient dem gemeinsamen Ziel eines erfolgreichen Breitbandausbaus ohne Vorabgenehmigungen.
Beschlussantrag:
Der Stadtrat genehmigt die Unterzeichnung und Vereinbarung der „Gemeinsamen Erklärung zum Glasfaserausbau“ durch die Stadt Bad Sulza mit der GlasfaserPlus GmbH in der im Anhang vorgelegten Fassung.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Erklärung zu unterzeichnen und die vereinbarten Unterstützungsmaßnahmen umzusetzen.
Der Beschluss wird den Beteiligten zur Kenntnis gegeben.
Anlage: Gemeinsame Erklärung zum Glasfaserausbau
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. 127-11/2025
Beratungsgegenstand:
Beschlussvorlage: Änderung der Gemarkungsgrenze Bad Sulza - Sonnendorf
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt die Änderung der Gemarkungsgrenze zwischen den Gemarkungen Bad Sulza und Sonnendorf auf Antrag des Thüringer Weingutes Bad Sulza GmbH, GF Herrn Andreas Clauß vom 07.06.2025 und 18.06.2025 (Posteingang 13.06.2025 und 18.06.2025).
Folgende Flurstücke der Gemarkung Bad Sulza, Flur 12, wechseln zur Gemarkung Sonnendorf:
Flst.1758 mit einer Größe von 8194 m²
Flst.1759 mit einer Größe von 179 m²
Flst.1760 mit einer Größe von 263 m²
Flst.1761 mit einer Größe von 104 m²
Flst.1762 mit einer Größe von 9128 m²
gesamt: 17.868 m²
Folgendes Flurstück der Gemarkung Sonnendorf, Flur 1, wechselt zur Gemarkung Bad Sulza - Flst. 97 mit einer Größe von 25.733 m²
Der Antrag auf Änderung zur Gemarkungsgrenze wird beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation durch die Stadt Bad Sulza gestellt.
Eventuell anfallende Verwaltungskosten übernimmt der Antragsteller, das Thüringer Weingut Bad Sulza GmbH.
Der Flurkartenauszug und die beiden Anträge sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. 128-11/2025
Beratungsgegenstand:
Beschlussvorlage: Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 6. März 2023
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt die Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 6. März 2023
| X | ohne Änderung. |
Die Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 6. März 2023 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. 129-11/2025
Beratungsgegenstand:
Beschlussvorlage: Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Stadt Bad Sulza für das Kalenderjahr 2026
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt die Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Stadt Bad Sulza für das Kalenderjahr 2026
| X | ohne Änderungen. |
Die Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Stadt Bad Sulza ist Bestandteil dieses Beschlusses
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. 130-11/2025
Beratungsgegenstand:
Beschlussvorlage: Beschluss über eine überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2025
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt gemäß § 58 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) eine überplanmäßige Ausgabe in der folgenden Haushaltsstelle und Höhe:
| 13000.93500.140 - | Erwerb bewegliche Sachen d. Anlagevermögens Bevölkerungsschutz |
| Erhöhung 30.000 € |
Für die Erstausstattung der Wasserwehr der Landgemeinde Stadt Bad Sulza werden 30.000 € als überplanmäßige Ausgabe benötigt. Der bisherige Haushalt beinhaltete ausschließlich die Fördermittel in Höhe von 25.000 €. Die entsprechenden Ausgaben für die Gründung der Wasserwehr wurden bisher nicht berücksichtigt. Die Ausgabe ist nicht aufschiebbar, da die Gewährung der Fördermittel an die Auszahlung gebunden ist.
Der bisher veranschlagte HH-Ansatz von 45.000 € ist für die Erstausstattung der „Leuchttürme-Bevölkerungsschutz“ gebunden.
Die überplanmäßige Ausgabe wird über die Zuwendung in Höhe von 25.000 € sowie einer Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage finanziert.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. 131-11/2025
Beratungsgegenstand:
Beschlussvorlage: Zweiter Beschluss über eine überplanmäßige Ausgabe im Haushalt 2025
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt gemäß § 58 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) eine außerplanmäßige Ausgabe in der folgenden Haushaltsstelle und Höhe:
| 13000.560003.999 - | Erwerb Ausrüstung Einsatzabteilung |
| Erhöhung um die Feuerwehrpauschale in Höhe von 69.300 € |
Für die Ausrüstung der Einsatzabteilung der Feuerwehr unserer Landgemeinde Stadt Bad Sulza werden 69.300 € als außerplanmäßige Ausgabe benötigt. Im bisherigen Haushalt war die Ausgabe der Feuerwehrpauschale nicht berücksichtigt. Die Ausgabe ist nicht aufschiebbar, da die Gewährung der Fördermittel an die Auszahlung gebunden ist.
Die außerplanmäßige Ausgabe wird über eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage finanziert, da die Einnahme der Feuerwehrpauschale bereits im Verwaltungshaushalt in der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 enthalten war.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Dirk Schütze
Bürgermeister