Hinweis zur öffentlichen Auslegung
Der Gemeinderat der Gemeinde Schmiedehausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.12.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Schmiedehausen“ in der Fassung von Dezember 2025 gebilligt und die Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Abweichend von dem im Billigungs- und Auslegungsbeschluss genannten Zeitraum findet die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans mit Begründung sowie der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit
vom 16.02.2026 bis einschließlich 20.03.2026 statt.
Die Anpassung des Auslegungszeitraums erfolgt aus organisatorischen und verfahrensbedingten Gründen im Zusammenhang mit der ortsüblichen Bekanntmachung sowie der vollständigen und fristgerechten Bereitstellung der Unterlagen. Die Dauer der öffentlichen Auslegung beträgt mindestens 30 Tage und entspricht damit den gesetzlichen Vorgaben des § 3 Abs. 2 BauGB.
Während der Dauer der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen von jedermann abgegeben werden.