Beschlussnummer 148/35/2023
Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift der 9. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Schmiedehausen vom 24.09.2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Schmiedehausen beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans gem. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) auf folgenden Gemarkungen und FIurstücken:
| • | Auf der Gemarkung Lachstedt: Für die Flurstücke 5311, 67, 73, 75, 7611 und 7612 in der Flur 2 |
| • | Auf der Gemarkung Lachstedt: Für die Flurstücke 78/1 (teilweise), 78/2 (teilweise) und 78/3 (teilweise) in der FIur 3 |
In dem genannten Bebauungsgebiet soll auf eine Fläche von ca. 44 ha eine Photovoltaik-Freiflächenanlage errichtet werden, wobei davon auszugehen ist, dass aufgrund besonderer Anforderungen (Behörden, Bürger*innen, etc.) nicht die gesamte Fläche mit einer Photovoltaik-Freiflächenanlage bebaut werden kann. Ein Teil des Plangebiets wird für mögliche Ausgleichsmaßnahmen venrendet.
Die Vorhabenträgerin KSD 16 UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in 80538 München, Widenmayerstr. l6 erklärt sich zur Übernahme der Planungskosten einschließlich städtebaulicher Folgekosten im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans in vollem Umfang bereit.
Der Beschluss wurde mehrheitlich angenommen.
Marco Hinsch
Bürgermeister