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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 2/2026
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Beschlüsse zur 11. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Schmiedehausen am 17.12.2025

Die Veröffentlichung erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Niederschrift dieser Gemeindesratssitzung durch den Gemeinderat.

Öffentliche Sitzung

Beschlussnummer 74/11/2025

Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift der 10. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Schmiedehausen vom 06.11.2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmiedehausen beschließt die Genehmigung der Niederschrift der 10. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Schmiedehausen vom 06.11.2025 - öffentlicher Teil:

ohne Änderungen.

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Beschlussnummer 75/11/2025

Beschluss zur Erfüllung der Aufgabe der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien der Gemeinde Schmiedehausen durch die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG)

Sachlage:

Eine leistungsfähige und zukunftssichere digitale Infrastruktur ist ein wesentlicher Standortfaktor für alle Thüringer Kommunen. Sie ist Voraussetzung für die Teilhabe an der Digitalisierung fast aller Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens. Insbesondere erfordert die digitale Innovation in den Bereichen Bildung, Gesundheitswesen, Wirtschaft und Verwaltung einen leistungsfähigen Zugang zu den globalen Datennetzen.

Eine besondere Herausforderung - technisch und wirtschaftlich - stellt dabei der Ausbau der digitalen Infrastruktur für Kommunen abseits der großen Ballungsräume dar. Große Entfernungen führen bei derzeit im Einsatz befindlichen Kupferkabeln zu Leistungsverlust. Eine Lösung dieses technischen Problems bieten Glasfasernetze bis zum Haus. Allerdings macht die geringe Einwohnerzahl in den Ortschaften in Kombination mit der Entfernung den Bau und Betrieb von Glasfasernetzen oftmals unwirtschaftlich.

Die fehlende Wirtschaftlichkeit bildet eine hohe Hürde für den Breitbandausbau, sowohl für Kommunen als auch für Telekommunikations-Unternehmen. Privatwirtschaftlich tätigen Telekommunikations-Unternehmen fehlt der Investitionsanreiz. Kommunen sind angesichts der notwendigen, erheblichen Investitionssummen und der Komplexität der Bauvorhaben oft überfordert. Bund und Land haben das Problem erkannt und ein Förderprogramm auf den Weg gebracht, welches nunmehr - nach mehreren Zwischenschritten - endlich den flächendeckenden Ausbau auch wirtschaftlich unattraktiver Regionen mit Glasfaser bis ins Haus ermöglichen soll.

Um das Förderprogramm zur Schaffung einer flächendeckenden Glasfaser-Infrastruktur in Thüringen optimal nutzen zu können, wurde unter dem Dach des Kommunalen Energiezweckverbandes Thüringen (KET) die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG) als Zweckgesellschaft gegründet. Ihr Ziel ist die Umsetzung einer gleichmäßigen und an gesamtgesellschaftlichen Interessen orientierten Vorgehensweise hinsichtlich der Netzausbaustrategie in Thüringen. Diese Zweckgesellschaft, die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG), plant, koordiniert und vollzieht die Breitbandversorgung / den Breitbandausbau mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien in Thüringen unter Nutzung möglicher öffentlicher Fördermittel.

Nach der erfolgten Gründung sowie den entsprechenden Genehmigungen der Rechtsaufsichtsbehörde hat sich die KEBT AG mit 20 % am Stammkapital der Thüringer Glasfasergesellschaft mbH beteiligt, um den Gemeinden, die nicht Mitglied im KET sind, die Erfüllung der Aufgabe der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien durch die TGG zu ermöglichen.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmiedehausen beschließt, zum Zwecke der Umsetzung der Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31. März 2023, der aktuellen Richtlinie des Freistaats Thüringen sowie zukünftiger Richtlinien des Bundes sowie des Freistaats Thüringen, sich bei der Erfüllung der Aufgabe der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien der Thüringer Glasfasergesellschaft über die KEBT AG zu bedienen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmiedehausen ermächtigt den Bürgermeister insofern, alle erforderlichen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der TGG über die KEBT AG zur Erfüllung der Aufgabe der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien stehen, deren Gegenstand der Auf- und Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen nach dem „graue-Flecken“-Förderprogramm des Bundes und des Landes sowie ggf. nachfolgender Programme im Gemeindegebiet ist, zu ergreifen sowie zur Ausführung aller damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben.

Die Inanspruchnahme der TGG über die KEBT AG erfolgt mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten. Dazu gehören insbesondere: Durchführung des Markterkundungsverfahrens, Ermittlung der förderfähigen Adressen und Haushalte; Durchführung der Grobprojektplanung; Beantragung sowohl der vorläufigen als auch endgültigen Fördermittelbescheide; Ermittlung der vorhandenen und nutzbaren Infrastruktur (Infrastrukturatlas); Durchführung des Auswahlverfahrens zur Suche eines Netzbetreibers im Betreibermodell unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben; Durchführung der Feinprojektplanung für die Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens; Durchführung aller notwendigen verwaltungstechnischen Schritte einschließlich der notwendigen Vollzugslegitimation zur Beantragung der Zuwendung nach den geltenden Richtlinien; Durchführung und Ausschreibung des passiven Netzausbaus, Begleitung des Netzausbaus und der Betrieb des Netzes (insbesondere während der Zweckbindungsfrist für Fördermittel) einschließlich aller notwendigen Schritte zur Abwicklung des Förderverfahrens (u. a. Verwendungsnachweisführung); alle mit dem Netzeigentum verbundenen Aufgaben (z. B. Dokumentation, Erfassung im GIS, Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen).

Die Gemeinde Schmiedehausen soll frühzeitig über Baumaßnahmen von grundsätzlicher Bedeutung für die kommunalen Belange unterrichtet werden und die Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen. Umgekehrt wird sie die KEBT AG über Baumaßnahmen von grundsätzlicher Bedeutung für die Belange der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien frühzeitig unterrichten und Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Bei Bedarf stellen die Beteiligten die erforderlichen Pläne für die von der jeweiligen Baumaßnahme betroffenen Bereiche dem jeweils anderen Beteiligten kostenfrei zur Verfügung.

Die Gemeinde Schmiedehausen soll mindestens einmal jährlich über den aktuellen Stand der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien in ihrem Gebiet informiert werden. Sie hat das Recht, jederzeit auf Anfrage bei der KEBT AG eine entsprechende Auskunft zu erhalten.

Über alle geschäftlichen und betrieblichen Informationen, die den Beteiligten im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, ist Stillschweigen zu bewahren. Insbesondere verpflichten sie sich, die Informationen ausschließlich zur Erfüllung der Aufgabe der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien zu verwenden und sie weder anderweitig zu nutzen noch Dritten mitzuteilen. Da die TGG auch für andere Thüringer Kommunen tätig wird, ist eine Weitergabe von Informationen durch die TGG an andere Kommunen zulässig, sofern dies für die Projektdurchführung notwendig ist und im wohlverstandenen Interesse der Beteiligten liegt.

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Beschlussnummer 76/11/2025

Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan “Solarpark Schmiedehausen“ (Förmliche Beteiligung)

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmiedehausen billigt den Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Schmiedehausen“ in der Fassung von Dezember 2025 mit seiner Begründung und bestimmt diesen zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3. Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB. Parallel sollen die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden eingeholt werden.

Sachverhalt:

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmiedehausen hat in seiner Sitzung am 03.07.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Solarpark Schmiedehausen" aufzustellen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zu schaffen.

Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst eine Fläche von ca. 37,5 ha und befindet sich inner-halb des Landkreises Weimarer Land, ca. 300 m westlich der Ortschaft Lachstedt und ca. 1,5 km östlich der Ortsteils Bergsulza. Er umfasst die Flurstücke 53/1, 67, 73, 75, 76/1, 76/2 in der Flur 2 sowie 78/1 und 78/2-78/3 tlw. in der Flur 3 der Gemarkung Lachstedt (siehe Anlage).

Das Flächennutzungsplankonzept für das Gesamtgebiet der Stadt Bad Sulza ist zum momentanen Zeitpunkt noch nicht so weit erarbeitet, als dass ein rechtskräftiger Flächennutzungsplan aufgestellt werden kann. Die Fertigstellung des FNP wird noch einen größeren Zeitraum beanspruchen, daher wird der Bebauungsplan als vorzeitiger Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.

Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt im Zeitraum vom 12.01.2026 bis einschließlich 15.02.2026.

Begründung:

Ziel des Bebauungsplans ist es, durch Festsetzungen eines Sonstigen Sondergebietes (SO PVA) gem. § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern. Es handelt sich hierbei bei den Flächen um intensiv genutztes Ackerland. Der Vorhabenträger beabsichtigt für den in der Anlage dargestellten Planungsraum die Errichtung und Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom. Der Bebauungsplan dient entsprechend den gesetzlichen Anforderungen des allgemeinen Klimaschutzes mit der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Erzeugung von erneuerbaren Energien auch der Minderung des C02-Ausstoßes und trägt so zur Minderung des globalen Klimawandels bei.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Vorhabenträgerin KSD 16 UG (haftungsbeschrankt) mit Sitz in 80538 München, Widenmayerstr. 16 erklärt sich zur Übernahme der Planungskosten einschließlich städtebaulicher Folgekosten im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans in vollem Umfang bereit.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Der Beschluss wurde mehrheitlich angenommen.

Dirk Seeling

Bürgermeister