Gemäß § 57 Absatz (3) der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt mehrfach geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415), in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Thüringer Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO wird die
Hauptsatzung der Stadt Bad Sulza
bekannt gemacht.
Beschluss - und Genehmigungsvermerk
Mit Beschluss vom 09.02.2023, Beschluss-Nr. 329 - XXVIII/2023, hat der Stadtrat der Stadt Bad Sulza die „Hauptsatzung der Stadt Bad Sulza“, beschlossen.
Die Satzung wurde durch die Rechtsaufsichtbehörde mit Schreiben vom 20.02.2023 bestätigt. Einer vorfristigen Bekanntmachung wurde mit Schreiben vom 01.03.2023 zugestimmt.
Belehrung gemäß § 21 Absatz (4) ThürKO:
Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung betreffen, können schriftlich unter Darlegung des Sachverhaltes innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung der Satzung geltend gemacht werden. Liegen solche Verstöße vor und werden sie innerhalb der Jahresfrist nicht geltend gemacht, dann sind sie für die Wirksamkeit der Satzung unbeachtlich.
Dirk Schütze
Bürgermeister