Die Veröffentlichung erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Niederschrift dieser Stadtratssitzung durch den Stadtrat.
Öffentliche Sitzung
Beschlussnummer 348 - XXIX / 2023
Beschluss zum Geschäftsordnungsantrag
Änderung der Tagesordnung
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt, dem Antrag des Bürgermeisters auf Änderung der Tagesordnung gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Bad Sulza zuzustimmen.
Die Tagesordnung wird um folgenden Tagesordnungspunkt im öffentlichen Teil gekürzt:
Beschlussvorlage: Satzung zur Förderung der Vereine und Verbände in der Stadt Bad Sulza
Der Beschluss wurde angenommen.
Beschlussnummer 349 - XXIX / 2023
Beschluss zum Geschäftsordnungsantrag
Änderung der Tagesordnung
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt, dem Antrag des Bürgermeisters auf Änderung der Tagesordnung gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Bad Sulza zuzustimmen.
Die Tagesordnung wird um folgenden Tagesordnungspunkt (neu TOP 7) im öffentlichen Teil erweitert: Beschluss: Entscheidungsübertragung gemäß § 26 Abs. 3 ThürKO.
Der Beschluss wurde angenommen.
Beschlussnummer 350 - XXIX / 2023
Beschluss über die Genehmigung der Niederschrift der XXVIII. Sitzung des Stadtrates vom 09.02.2023 - öffentlicher Teil
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt aufgrund des § 42 Absatz 2 der ThürKO die Genehmigung der Niederschrift der XXVIII. Stadtratssitzung - öffentlicher Teil vom 09.02.2023
mit nachfolgenden Veränderungen/Ergänzungen:
| TOP 6 | „Umgestaltung der alten Badeanstalt als Erlebnispark mit Imbiss“ wird geändert in „Umgestaltung der alten Badeanstalt mit öffentlicher Toilette“ |
| TOP 25 | „Frau Eggert findet die Personalkosten mit 50 % auch zu hoch, dann bleibt kaum noch Budget für das Projekt.“ wird geändert in „Frau Eggert versteht die Fragen ihrer Vorredner zur Höhe der Personalkosten in Höhe von 50 % der Gesamtinvestition.“ |
Der Beschluss wurde angenommen.
Beschlussnummer 351 - XXIX / 2023
Entscheidungsübertragung gemäß § 26 Abs. 3 ThürKO
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt die Entscheidungsübertragung für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen für das Bauvorhaben - Ersatzneubau der Brücke an der Grundschule über den Mühlgraben in Bad Sulza OT Wickerstedt - gemäß § 26 Abs. 3 ThürKO vom Bau- und Vergabeausschuss an den Stadtrat der Stadt Bad Sulza.
Begründung:
Um die Kosten für eine separate Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses zu lediglich einem Tagesordnungspunkt zu sparen, soll die Vergabe der Architekten- und Ingenieurleistungen durch den Stadtrat erfolgen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Beschlussnummer 352 - XXIX / 2023
Beschluss zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen für das Bauvorhaben Ersatzneubau der Brücke an der Grundschule über den Mühlgraben in Bad Sulza OT Wickerstedt
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt auf der Grundlage des durchgeführten Planerauswahlverfahrens (siehe Tabelle zur Auswertung in der Anlage), die Vergabe von Honorarleistungen für den Ersatzneubau der Brücke an der Grundschule über den Mühlgraben in Bad Sulza OT Wickerstedt an das Planungsbüro Ingenieurbüro Kleb GmbH, Gustav-Freytag-Straße 29, 99096 Erfurt zu erteilen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Beschlussnummer 353 - XXIX / 2023
Beschluss über die Vergabe von Bauleistungen:
Grundhafter Ausbau der Auerstedter Obergasse
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt auf der Grundlage des Vergabevorschlages der Helk, Schulz & Dr. Prabel Ingenieurgesellschaft aus Mellingen, die Vergabe zur o.g. Baumaßnahme an die Firma mit dem wirtschaftlichsten Angebot Straßen- und Tiefbau Bernd Streuber, Escherodaer Weg 7,99518 Bad Sulza OT Eckolstädt zur geprüften Angebotssumme (brutto): 420.368,21 € zu vergeben.
Der Beschluss wurde angenommen.
Beschlussnummer 354 - XXIX / 2023
Beschluss zum Gemeindlichen Entwicklungskonzept für die „Dorfregion zwischen Finne und Ilm-Saale-Platte“
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt das Gemeindliche Entwicklungskonzept für die „Dorfregion zwischen Finne und Ilm-Saale-Platte“ gemäß Anlage ohne Veränderungen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Beschlussnummer 355 - XXIX / 2023
Beschluss zur Widmung der Gemeindestraße „Am Sonnenhügel“ in der Gemarkung Wickerstedt
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt die hier vorliegende Widmung einer Gemeindestraße innerhalb eines Wohngebietes, angrenzend an die Straße „Große Kirschallee“ in der Ortschaft Wickerstedt - Gemarkung Wickerstedt, Flur 6, Flurstück 636/40, „Am Sonnenhügel“ ohne Änderungen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Beschlussnummer 356 - XXIX / 2023
Beschluss über Feuerwehrsatzung der Stadt Bad Sulza
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt die Feuerwehrsatzung der Stadt Bad Sulza:
mit nachfolgenden Veränderungen/Ergänzungen:
| § 13 Abs. 6 „Die Gerätewarte müssen Mitglieder der Einsatzabteilung …“ wird geändert in „Die Gerätewarte sollen Mitglieder der Einsatzabteilung …“. |
Die Feuerwehrsatzung der Stadt Bad Sulza ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Begründung:
Die Anpassungen waren auf Grund der Gemeindeeingliederung, Änderungen im ThürBKG und fehlenden Regelungen notwendig.
Der Beschluss wurde angenommen.
Beschlussnummer 357 - XXIX / 2023
Beschluss über die zweite Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bad Sulza die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt die zweite Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bad Sulza die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden ohne Veränderungen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Nichtöffentliche Sitzung
In der nichtöffentlichen Sitzung wurde über diverse Angelegenheiten beraten.
Dirk Schütze
Bürgermeister