Aus gegebenem Anlass bitten wir unsere Bürger, ihre Dokumente auf die Gültigkeit zu überprüfen.
Die Beantragung von Dokumenten liegt allein in Verantwortung des Bürgers selbst. Bei Verstößen ist mit Strafen zu rechnen:
| • | Wer vorsätzlich versäumt, sich einen neuen Personalausweis ausstellen zu lassen | |
| ab 3 Monate | 10,00 € Verwarngeld |
| ab 4 Monate | 15,00 € Verwarngeld |
| ab 6 Monate | 20,00 € Verwarngeld |
| ab 8 Monate | 30,00 € Verwarngeld |
| ab 10 Monate | 35,00 € Verwarngeld |
| • | Wer es leichtfertig versäumt, sich einen neuen Personalausweis ausstellen zu lassen | |
| ab 3 Monate | 5,00 € Verwarngeld |
| ab 4 Monate | 7,00 € Verwarngeld |
| ab 6 Monate | 10,00 € Verwarngeld |
| ab 8 Monate | 15,00 € Verwarngeld |
| ab 10 Monate | 20,00 € Verwarngeld |
| ab 12 Monate | 35,00 € Verwarngeld |
| • | Wer es als Ausweisinhaber unterlässt, seinen Personalausweisverlust unverzüglich anzuzeigen | |
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| 10,00 € Verwarngeld |
| • | Wer seinen alten, seinen wiederaufgefundenen (gültigen oder auch schon ungültigen) Ausweis oder seinen abgelaufenen Personalausweis nicht abgibt | |
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| 10,00 € Verwarngeld |
| • | Wer unbefugt in Ausweisen (Pässen) Veränderungen vornimmt | |
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| 25,00 € Verwarngeld |
| • | Wer seinen Ausweis nach erfolgtem Wohnungswechsel nicht oder nicht rechtzeitig zur Änderung der Anschrift vorlegt | |
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| 10,00 € Verwarngeld |
Wer im Besitz eines gültigen Reisepasses ist, kann auf die Beantragung eines Personalausweises verzichten. Wir weisen jedoch darauf hin, dass Reisepässe keine Adressangaben enthalten und somit für eine Legitimation bei Behörden, Geldinstituten usw. eine aktuelle Meldebescheinigung mit vorgelegt werden muss. Die Meldebescheinigung erhalten Sie ebenfalls für eine Gebühr von 8 € in der Meldebehörde.
Im eigenen Interesse bitten wir um die Prüfung der Dokumente und für Neubeantragungen um die Online-Terminvereinbarung unter www.bad-sulza.de oder telefonisch unter 036461/ 241 -33/ -34 außerhalb der Sprechzeiten.
Ihr Einwohnermeldeamt