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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 3/2024
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Mitteilung des Einwohnermeldeamtes

Aus gegebenem Anlass bitten wir unsere Bürger, ihre Dokumente auf die Gültigkeit zu überprüfen.

Die Beantragung von Dokumenten liegt allein in Verantwortung des Bürgers selbst. Bei Verstößen ist mit Strafen zu rechnen:

Wer vorsätzlich versäumt, sich einen neuen Personalausweis ausstellen zu lassen

ab 3 Monate

10,00 € Verwarngeld

ab 4 Monate

15,00 € Verwarngeld

ab 6 Monate

20,00 € Verwarngeld

ab 8 Monate

30,00 € Verwarngeld

ab 10 Monate

35,00 € Verwarngeld

Wer es leichtfertig versäumt, sich einen neuen Personalausweis ausstellen zu lassen

ab 3 Monate

5,00 € Verwarngeld

ab 4 Monate

7,00 € Verwarngeld

ab 6 Monate

10,00 € Verwarngeld

ab 8 Monate

15,00 € Verwarngeld

ab 10 Monate

20,00 € Verwarngeld

ab 12 Monate

35,00 € Verwarngeld

Wer es als Ausweisinhaber unterlässt, seinen Personalausweisverlust unverzüglich anzuzeigen

10,00 € Verwarngeld

Wer seinen alten, seinen wiederaufgefundenen (gültigen oder auch schon ungültigen) Ausweis oder seinen abgelaufenen Personalausweis nicht abgibt

10,00 € Verwarngeld

Wer unbefugt in Ausweisen (Pässen) Veränderungen vornimmt

25,00 € Verwarngeld

Wer seinen Ausweis nach erfolgtem Wohnungswechsel nicht oder nicht rechtzeitig zur Änderung der Anschrift vorlegt

10,00 € Verwarngeld

Wer im Besitz eines gültigen Reisepasses ist, kann auf die Beantragung eines Personalausweises verzichten. Wir weisen jedoch darauf hin, dass Reisepässe keine Adressangaben enthalten und somit für eine Legitimation bei Behörden, Geldinstituten usw. eine aktuelle Meldebescheinigung mit vorgelegt werden muss. Die Meldebescheinigung erhalten Sie ebenfalls für eine Gebühr von 8 € in der Meldebehörde.

Im eigenen Interesse bitten wir um die Prüfung der Dokumente und für Neubeantragungen um die Online-Terminvereinbarung unter www.bad-sulza.de oder telefonisch unter 036461/ 241 -33/ -34 außerhalb der Sprechzeiten.

Ihr Einwohnermeldeamt