Gemäß § 57 Absatz (3) der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO, in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Thüringer Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO wird die
Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 11. Oktober 2023
auf Grund eines Schreibfehlers erneut bekannt gemacht.
Beschluss - und Genehmigungsvermerk
Mit Beschluss vom 23.01.2024, Beschluss-Nr. 127/XXIX/2024, hat der Gemeinderat der Gemeinde Eberstedt die Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 11. Oktober 2023 beschlossen.
Die Satzung wurde durch die Rechtsaufsichtbehörde mit Schreiben vom 26.02.2024 bestätigt. Einer vorfristigen Bekanntmachung wurde zugestimmt.
Belehrung gemäß § 21 Absatz (4) ThürKO:
Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung betreffen, können schriftlich unter Darlegung des Sachverhaltes innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung der Satzung geltend gemacht werden. Liegen solche Verstöße vor und werden sie innerhalb der Jahresfrist nicht geltend gemacht, dann sind sie für die Wirksamkeit der Satzung unbeachtlich.
Hans-Otto Sulze
Bürgermeister