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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 3/2025
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Verwaltungsbereich erfüllende Gemeinde

gemäß § 25 der Friedhofsatzung der Stadt Bad Sulza in der derzeit gültigen Form

Auf dem Friedhof Eckolstädt ist die Ruhefrist nachfolgend aufgeführter Grabstätte abgelaufen:

links II - Reihe 05 - Grabnummer 61 - Reihengrab -

Elvira und Martin Heinecke

Nutzungsberechtigte der Grabstätte sind nicht bekannt bzw. nicht ermittelbar.

Die Hinterbliebenen werden hiermit aufgefordert, sich bis zum 31.05.2025 mit der Friedhofsverwaltung der Stadt Bad Sulza in Verbindung zu setzen.

(Kontakt: Friedhofsverwaltung Stadt Bad Sulza, Markt 1, 99518 Bad Sulza, Tel. 036461/ 24133/-34 oder Mail meldeamt@bad-sulza.de)

Sollten sich bis zur oben genannten Frist keine Hinterbliebenen melden, geht die betroffene Grabstätte entschädigungslos in das Eigentum der Stadt Bad Sulza über und wird nach dem 01.06.2025 eingeebnet.

Diese Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Stadt Bad Sulza unter www.bad-sulza.de sowie an den Hinweistafeln der Stadt Bad Sulza und der jeweiligen Ortschaft sowie am Friedhofseingang veröffentlicht.

Bad Sulza, den 05.03.2025

Dirk Schütze

Bürgermeister