Jugendliche bis 14 Jahre, welche die Fischerprüfung abgelegt haben, erhalten ab sofort auf dem Jugendfischereischein die Bestätigung über die abgelegte Fischerprüfung aufgedruckt, damit diese bei Kontrollen durch die Fischereiaufsicht die Befreiung von der Begleitpflicht nach §27 Abs. 2 Satz 2 ThürFischG nachweisen können. Das Mitführen des Prüfungszeugnisses im Original entfällt somit.
Personen, welche bereits einen Jugendfischereischein ausgestellt bekommen haben, können diese Befreiung von der Begleitpflicht unter Vorlage des Prüfungszeugnisses nachtragen lassen.
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