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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 3/2026
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Informationen des Einwohnermeldeamtes

Wir möchten darauf hinweisen, dass eine Ausweispflicht besteht. Das heißt, dass Jugendliche einen Personalausweis mit Vollendung ihres 16. Lebensjahres beantragen müssen, wenn sie nicht im Besitz eines gültigen Reisepasses sind.

Wir bitten die Bearbeitungszeit bei Personalausweisen von ca. 3 Wochen und bei Reisepässen von bis zu 6 Wochen zu berücksichtigen. Die Beantragung von Dokumenten muss persönlich erfolgen. Benötigt werden die Geburts- oder Eheurkunde sowie ein digitales Passbild, welches von zertifizierten Fotografen oder in unserer Behörde erstellt werden kann. Eltern mit Säuglingen und Kindern unter 6 Jahren sowie Brillenträgern empfehlen wir, einen Fotografen aufzusuchen, um die Biometrie des Bildes zu gewährleisten.

Bei der Beantragung von Reisepässen für Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist die schriftliche Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich. Dies gilt auch bei der Beantragung von Personalausweisen für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren.

Das Meldeamt erteilt keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen anderer Staaten. Hierüber haben sich die Reisenden vor der Beantragung der hoheitlichen Dokumente beim Auswärtigen Amt oder bei den Behörden des Reiselandes zu erkundigen!

Bei der Beantragung der Dokumente sind die Fingerabdrücke ab dem vollendeten 6. Lebensjahr zu leisten.

Folgende Gebühren sind zu entrichten:

Für die Ausstellung

-

eines Personalausweises an Personen,

die das 24. Lebensjahr vollendet haben

(Gültigkeit 10 Jahre)

=

46,00 €

-

eines Personalausweises an Personen,

die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

(Gültigkeit 6 Jahre)

=

27,60 €

-

eines Reisepasses an Personen,

die das 24. Lebensjahr vollendet haben

(Gültigkeit 10 Jahre)

=

70,00 €

- diesen Reisepass als „Expresspass“

(Lieferung innerhalb von 4 Arbeitstagen)

=

102,00 €

-

eines Reisepasses an Personen,

die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

(Gültigkeit 6 Jahre)

=

37,50 €

- diesen Reisepass als „Expresspass“

(Lieferung innerhalb von 4 Arbeitstagen)

=

69,50 €

Kosten für Dokumente, die das Einwohnermeldeamt selbst ausstellt:

-

vorläufigen Reisepass - nur in Ausnahmefällen

(maximale Gültigkeit 1 Jahr)

=

26,00 €

-

vorläufiger Personalausweis

(max. Gültigkeit 3 Monate)

=

10,00 €

Hier kann eine kurzfristige Ausstellung erfolgen.

Im Jahr 2026 verlieren alle Personalausweise und Reisepässe ihre Gültigkeit, die 2016 bzw. 2020 (für Personen, die zu diesem Zeitpunkt das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten) ausgestellt wurden.

Bitte vereinbaren Sie online unter www.bad-sulza.de oder telefonisch unter 036461/ 241 33/ -34 einen Termin!

Ihr Einwohnermeldeamt