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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 3/2026
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Die kommunale Wärmeplanung für die Landgemeinde Stadt Bad Sulza kommt

Bis zum Jahr 2045 wird angestrebt, die Energieversorgung in Thüringen und in der Landgemeinde Stadt Bad Sulza klimaneutral zu gestalten und dadurch neue Chancen und Perspektiven für die Bürger*innen zu schaffen. Damit dieses Ziel erreicht wird, müssen wir die Wärmeversorgung unserer Gebäude neu denken. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, beabsichtigen wir, uns von fossilen Brennstoffen zu verabschieden und stattdessen auf erneuerbare Energien umzusteigen. Im Sinne der Bürger*innen erfordert dies eine grundlegende Umgestaltung der kommunalen Wärmeversorgung. Die Landgemeinde Stadt Bad Sulza lässt dafür aktuell einen kommunalen Wärmeplan erstellen. Auf diese Weise erhalten Bürger*innen Planungssicherheit und können transparent die Entscheidungen auf kommunaler Ebene nachvollziehen.

Was ist ein kommunaler Wärmeplan?

Ein kommunaler Wärmeplan bildet die strategische Grundlage für die Gestaltung einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung einer Kommune. Er umfasst eine Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs, stellt eine Prognose für den zukünftigen Wärmebedarf auf und gewährleistet die Versorgungssicherheit der Bürger*innen. Darüber hinaus bietet er wichtige Informationen über die vorhandene Netzinfrastruktur, aber auch über die Potenziale zur Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien, um darauf basierend ein Zielszenario zu definieren. Das Zielszenario legt fest, wie eine klimaneutrale Wärmeversorgung für die Kommune umgesetzt werden kann. Darauf aufbauend wird eine Wärmewendestrategie entwickelt, die konkrete Maßnahmen und Handlungsempfehlungen formuliert, um das festgelegte Ziel zu erreichen. Dabei werden auch soziale Aspekte einbezogen, sodass alle Bürger*innen gleichermaßen vom Wandel der Wärmeversorgung profitieren können.

Der Kommunale Wärmeplan soll als Orientierungsgrundlage für die Entwicklung der Wärmeversorgung dienen. Es ergeben sich daraus weder für Bürger*innen, noch für Unternehmen oder öffentliche Träger unmittelbar Verpflichtungen zur Umsetzung.

Datenschutz

Die Regelungen in § 8 Abs. 4 und § 16 ThürKlimaG schaffen die nach allgemeinem Datenschutzrecht erforderliche Rechtsgrundlage für die Datenbereitstellung. Sowohl Gewerbe und Industrie, Energieversorger und Netzbetreiber sowie Schornsteinfeger*innen werden aufgefordert, Daten bereitzustellen. Sie als Bürger*innen müssen allerdings nicht aktiv werden.

Die Darstellungen, die im Zusammenhang mit der kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht und als Planwerk zur Verfügung gestellt werden, erlauben keine Rückschlüsse auf Energieverbrauch und Energieversorgung einzelner Bürgerinnen und Bürger oder auf den Geschäftsbetrieb eines Unternehmens.

Weitere Informationen

Die TEAG Thüringer Energie AG wurde von der Landgemeinde Stadt Bad Sulza mit der Durchführung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Sie wird bei der Durchführung von der DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH unterstützt.

Weitere Informationen zur kommunalen Wärmeplanung finden Sie auf der Webseite des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende sowie im Wärmeplanungsgesetz.

https://www.kww-halle.de/

https://www.gesetze-im-internet.de/wpg/BJNR18A0B0023.html

Weitere Informationen zur kommunalen Wärmeplanung in Thüringen und zum Datenschutz finden Sie bei der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur unter:

https://www.thega.de/themen/klimafreundliche-waerme/kommunale-waermeplanung/.