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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 4/2023
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Beschlüsse der XXX. Sitzung des Stadtrates vom 30. März 2023

Die Veröffentlichung erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Niederschrift dieser Stadtratssitzung durch den Stadtrat.

Öffentliche Sitzung

Beschlussnummer 359 - XXX / 2023

Beschluss zum Geschäftsordnungsantrag

Änderung der Tagesordnung

Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt, dem Antrag des Bürgermeisters auf Änderung der Tagesordnung gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Bad Sulza zuzustimmen.

Die Tagesordnung wird um folgenden Tagesordnungspunkt (neu TOP 12) im öffentlichen Teil erweitert: - Beschluss: 1. Änderung der Gebührenordnung der Stadt Bad Sulza zur Erhebung von Parkgebühren (Parkgebührenordnung).

Der Beschluss wurde angenommen.

Beschlussnummer 360 - XXX / 2023

Beschluss über die Genehmigung der Niederschrift der XXIX. Sitzung des Stadtrates vom 02.03.2023 - öffentlicher Teil

Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt aufgrund des § 42 Absatz 2 der ThürKO die Genehmigung der Niederschrift der XXIX. Stadtratssitzung - öffentlicher Teil vom 02.03.2023

ohne Veränderungen.

Der Beschluss wurde angenommen.

Beschlussnummer 361 - XXX / 2023

Beschluss zur Haushaltssatzung der Stadt Bad Sulza

für das Haushaltsjahr 2023

Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt aufgrund des § 57 Abs. 1 der Thüringer

Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) die Haushaltssatzung der Stadt Bad Sulza für das Haushaltsjahr 2023 gemäß den beigefügten Anlagen.

Der Beschluss wurde angenommen.

Beschlussnummer 362 - XXX / 2023

Beschluss über den Finanzplan der Stadt Bad Sulza

für den Zeitraum 2022 - 2026

Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt aufgrund des § 62 Thüringer

Kommunalordnung (ThürKO) in Verbindung mit § 24 Thüringer Gemeindehaushalts-verordnung (ThürGemHV) den Finanzplan für den Zeitraum 2022 bis 2026 für die

Stadt Bad Sulza entsprechend den beigefügten Anlagen mit folgender Änderung:

Durch die Änderungen im Haushaltsplan 2023 ändern sich dementsprechend die Ansätze im Finanzplan für das Haushaltsjahr 2023.

Der Beschluss wurde angenommen.

Beschlussnummer 363 - XXX / 2023

Beschluss 1. Änderung der Gebührenordnung der Stadt Bad Sulza zur Erhebung von Parkgebühren (Parkgebührenordnung)

Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt die 1. Änderung der Gebührenordnung der Stadt Bad Sulza zur Erhebung von Parkgebühren (Parkgebührenordnung) ohne Änderung.

Der Beschluss wurde angenommen.

Beschlussnummer 364 - XXX / 2023

Änderung Gesellschaftervertrag GWU

Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt, aufgrund des eingereichten Antrages von SR Herrn Tille, folgende Änderungen am Gesellschaftervertrag der GWU durch den Bürgermeister zu prüfen und zu veranlassen:

1.

Der Bürgermeister der Stadt Bad Sulza ist „geborenes“ Mitglied im Aufsichtsrat des Gemeinnützigen Wohnungsunternehmen Bad Sulza.

2.

Bis zum Ende der aktuellen Wahlperiode des Stadtrates (im Jahr 2024) besteht der Aufsichtsrat von Seiten der Stadt Bad Sulza aus 4 Aufsichtsratsmitgliedern.

Begründung:

Der Bürgermeister der Stadt Bad Sulza ist kraft seines Amtes Mitgesellschafter des Gemeinnützigen Wohnungsunternehmen der Stadt Bad Sulza.

Im Aufsichtsrat des Wohnungsunternehmens ist er hingegen nicht vertreten. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden durch den Stadtrat gewählt. Im letzten Wahlprozess wurde der Bürgermeister nicht in den Aufsichtsrat gewählt. Mit dem Beschlussantrag soll der Bürgermeister allein durch seine Amtsstellung Mitglied im Aufsichtsrat werden. Aufgrund seiner gesamthaften Verantwortung für die Wohnungswirtschaft innerhalb der Landgemeinde sollten die Synergieeffekte durch eine Personalunion von Mitgesellschafter und Aufsichtsratsmitglied genutzt werden. Hier kann der Bürgermeister in beiden Gremien direkt gestalterisch wirken und Einfluss nehmen.

Da der Bürgermeister der Stadt Apolda ebenfalls im Aufsichtsrat vertreten ist, würde durch den Beschlussantrag auch eine Gleichberechtigung hergestellt werden.

Die zeitlich begrenzte „Vergrößerung“ des Aufsichtsrates wurde bereits in der Sitzung des Aufsichtsrates am 07.03.2023 besprochen und wurde von den Aufsichtsratsmitgliedern befürwortet.

Der Beschluss wurde angenommen.

Beschlussnummer 365 - XXX / 2023

Beschluss zur Vergabe von Bauleistungen

Grundhafter Ausbau der Bushaltestelle OT Ködderitzsch

Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt, auf der Grundlage des Vergabevorschlages vom Planungsbüro Emch und Berger GmbH, Weimar, die Vergabe zur Baumaßnahme: Grundhafter Ausbau der Bushaltestelle OT Ködderitzsch an die Firma mit dem wirtschaftlichsten Angebot: ITS Ingenieur-, Tief- und Straßenbau Naumburg GmbH Overwegstraße 36 06618 Naumburg geprüfte Angebotssumme (brutto): 96.674,28 € zu vergeben.

Der Beschluss wurde angenommen.

Nichtöffentliche Sitzung

In der nichtöffentlichen Sitzung wurde über den Erwerb von Kunstgegenständen und Drucktechnik beraten.

Dirk Schütze

Bürgermeister