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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 4/2024
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Landgemeinde Stadt Bad Sulza

Die Veröffentlichung erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Niederschrift dieser Stadtratssitzung durch den Stadtrat.

Öffentliche Sitzung

Beschlussnummer 435 - XXXVII/ 2024

Beschluss zum Geschäftsordnungsantrag Umbenennung TOP 7

Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt, dem Antrag des Bürgermeisters auf Änderung der Tagesordnung gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Bad Sulza zuzustimmen.

Die Tagesordnung wird im TOP 7 wie folgt geändert:

-

Beschlussfassung: Gründung der Stadtwerke Bad Sulza

wird umbenannt in

-

Beschlussfassung: Absichtserklärung zur Gründung der Stadtwerke Bad Sulza

Der Beschluss wurde angenommen.

Beschlussnummer 436 - XXXVII/ 2024

Beschluss über die Genehmigung der Niederschrift der XXXVI. Sitzung des Stadtrates vom 01.02.2024 - öffentlicher Teil

Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt aufgrund des § 42 Absatz 2 der ThürKO die Genehmigung der Niederschrift der XXXVI. Stadtratssitzung - öffentlicher Teil vom 01.02.2024 mit nachfolgenden Veränderungen: unter TOP 5 Rede Bürgermeister wird Informationen des Bauausschusses eingefügt.

Der Beschluss wurde angenommen.

Beschlussnummer 437 - XXXVII/ 2024

Beschluss Absichtserklärung zur Gründung der Stadtwerke Bad Sulza GmbH

Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt gemeinsam mit der Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH ein Unternehmen, unter dem Arbeitstitel „Stadtwerke Bad Sulza“, unter folgenden Bedingungen zu gründen:

Wahl der Unternehmensform ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung

die Stadt Bad Sulza hält zur Gründung 51 % des Stammkapitals

die Kapitaleinlagen der Stadt Bad Sulza zur Gründung betragen bis zu 25.500 Euro (Stammkapitaleinlage + Einlage in die Kapitalrücklage)

die Gesellschafter der Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH und der Aufsichtsrat der Stadtwerke Jena GmbH stimmen der Unternehmensgründung zu

Sachstand und Begründung

Die Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH (Stadtwerke Energie) und die Stadt Bad Sulza haben sich zum Ziel gesetzt in partnerschaftlicher Zusammenarbeit die Klimaschutzziele der Landesregierung und der Stadt, insbesondere die Reduzierung des C02-Aufkommens unter Beachtung einer angemessenen Wirtschaftlichkeit zu fördern und so schrittweise Bad Sulza zur Modellregion „Klimaregion Bad Sulza" zu entwickeln. Dazu beabsichtigen die Partner die Energieversorgung mit dem Ziel der C02-Neutralität sowie weitere Elemente der Daseinsvorsorge und Wirtschaftsförderung zukünftig integrativ und nachhaltig zu erbringen. Durch eine nachhaltige Energieversorgung soll u.a. die Attraktivität des Standortes auch in Hinblick auf die Wohn- und Aufenthaltsqualität gesteigert werden. Die gemeinsamen Absichten der Partner wurden mit Unterzeichnung des Letter of Intent vom 26.10.2023 schriftlich festgehalten.

Die Stadtwerke Energie sind ein wesentlicher Akteur der Energiewende und wollen als Partner zum Erreichen der Klimaschutzziele in den Kommunen der Region und somit auch in Bad Sulza beitragen. Die Wirtschaftlichkeit der Projekte sowie der Unternehmensführung steht für die Stadtwerke Energie dabei ebenso im Vordergrund.

Die Stadt Bad Sulza und die Stadtwerke Energie beabsichtigen, soweit gesetzlich zulässig (Kommunalaufsicht), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter dem Arbeitstitel: „Stadtwerke Bad Sulza“ zu gründen. Mehrheitsgesellschafter wird die Stadt Bad Sulza mit 51% der Anteile. Die Stadtwerke Energie soll über 49% der Unternehmensanteile verfügen.

Die finanzielle Ausstattung der Gesellschaft soll zu Beginn in Summe bis zu 50.000,- € betragen, wobei 25.000,- € als Stammkapitaleinlage sowie weitere 25.000,- € als Einzahlung in die Kapitalrücklage veranschlagt sind. Die Aufteilung der Finanzmittel erfolgt gemäß der Unternehmensanteile.

Die Geschäftsführung der zu gründenden Gesellschaft soll durch zwei Geschäftsführer, jeweils einer/eine benannt durch die Stadt Bad Sulza sowie von den Stadtwerken Energie, erfolgen. Ebenfalls ist ein Beirat vorgesehen, welcher sich aus Vertretern der Stadt Bad Sulza (inkl. Stadtrat) und der Stadtwerke Energie zusammensetzt.

Für die „Stadtwerke Bad Sulza“ wurden fünf Betätigungsfelder identifiziert - Wärmeversorgung, Erzeugung, Speicherung, Energienetze und verwandte Dienstleistungen und Mobilitätskonzepte (vgl. Anlage LOI) sowie um die Verwertung lokaler EEG-Mengen ergänzt.

Die Partner haben im Rahmen der Kooperationsvereinbarung einen Stufenweisen Unternehmensaufbau vereinbart und werden diesen verfolgen.

1. Stufe

Kern und erste Geschäftsaktivität der zu gründenden Gesellschaft soll der Bau und Betrieb des Klimaquartiers Thälmannring/Auf dem Walzel mit schätzungsweise 2 GWh Wärmebereitstellung sein, welches um die Toskana Therme, Klinikzentrum und ein Hotel (ca. 3 GWh Strom + 7 GWh Wärme) erweitert werden kann.

Hierbei ist der Neubau der Wärmenetze und die Errichtung von Erzeugungsanlagen vorgesehen. Maßgeblicher Teil der Tätigkeit der Stadtwerke Bad Sulza soll auch die regenerative Energieerzeugung bilden. Hierbei kann es sich um die Wärmeversorgung über biogasbetriebene Blockheizkraftwerke (BHKW), Solarthermie, Geothermie, Biomasse sowie Stromerzeugung durch Photovoltaik (PV), Windkraftanlagen und Wasserkraft handeln. Für die Umsetzung sollen Fördermittel, welche mit einem Vorabbescheid der Stadt Bad Sulza zugesichert wurden, i.H.v. 1,2 Mio. € genutzt werden. Bis Ende 2024 muss die Entwurfsplanung (LP3) für das Quartierskonzept erarbeitet sein. Die Kosten dazu können im Rahmen des vorliegenden Vorabbescheids gefördert werden, müssen aber durch die Partner bzw. die „Stadtwerke Bad Sulza“ vorfinanziert werden. Die Stadtwerke Bad Sulza werden zunächst kein eigenes Personal aufbauen, sondern sich der Stadtwerke Energie für kaufmännische und technische Dienstleistungen bedienen (Betriebsführungsverträge).

2. Stufe

Als zweite Stufe ist der gemeinsame Aufbau einer Vertriebsmarke für die Energiedienstleistungen und den Energievertrieb der „Stadtwerke Bad Sulza“ geplant. Diese umfassen bspw.

Strommarke

Wärmemarke

Contracting-Angebot

Begleitendes Service-Angebot gewerblich/privat

Nachhaltige Sonderprojekte (Wechselwirkung Tourismus, Mobilität, etc.)

3. Stufe

Die Entwicklung einer integrativen Erzeugungsstruktur und perspektivisch die Teilnahme an Konzessionswettbewerben für das Stromnetz 2028 (mit vorausgegangener rechtlicher und wirtschaftlicher Prüfung) sind die dritte Stufe. Die Stadtwerke Energie und die Stadt Bad Sulza beabsichtigen langfristig über die 2029 anstehende Neuvergabe der Konzessionen hinaus beim Betrieb der Energienetze und zur Erreichung der vorgenannten Ziele zu kooperieren und in den „Stadtwerken Bad Sulza“ abzubilden. Hierbei ist die Gründung einer Netzgesellschaft, sowie die weitere intensive Zusammenarbeit insbesondere bei der technischen und kaufmännischen Betriebsführung der Netze, angestrebt.

Die Planungen zur Klimaregion sowie zur Unternehmensgründung sind bereits weit vorangeschritten. Ein Gesellschafts- sowie Konsortialvertrag wird derzeit in Abstimmung mit den Partnern entworfen. Die Gründung der Gesellschaft soll zudem zeitnah gemeinsam mit der Kommunalaufsichtsbehörde besprochen und vollzogen werden.

Der Beschluss wurde angenommen.

Beschlussnummer 438 - XXXVII/ 2024

Aufstellungsbeschluss zum Solarpark Bad Sulza

Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) in der Gemarkung Bergsulza auf folgenden Flurstücken:

Flur 3:

Flurstücke 295, 296/1-296/20 und 297-299

Flur 4:

Flurstücke 442-444, 446-452, 456-457, 459, 464-465, 469-471, 474, 476, 458/1-458/3, 460/1-460/2, 475/1-475/3, 481, 482 und 483

In dem genannten Bebauungsgebiet soll auf eine Fläche von etwa 70 Hektar (bestehend aus zwei Teilflächen, Potentialfläche 1 (ca. 62ha), Potentialfläche 2 (ca. 8ha) eine Photovoltaik-Freiflächenanlage errichtet werden, wobei davon auszugehen ist, dass aufgrund besonderer Anforderungen (Behörden, Bürger, etc.) nicht die gesamte Fläche mit einer Photovoltaik-Freiflächenanlage bebaut werden kann. Ein Teil des Plangebiets wird für mögliche Ausgleichsmaßnahmen verwendet.

Die Vorhabenträgerin KSD 46 UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in 80538 München, Widenmayerstr. 16 erklärt sich zur Übernahme der Planungskosten einschließlich städtebaulicher Folgekosten im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans in vollem Umfang bereit.

Der Stadtrat beauftrag die Verwaltung eine Beteiligung der Stadt zu prüfen.

Der Beschluss wurde angenommen.

Beschlussnummer 439 - XXXVII/ 2024

Beschluss zur Haushaltssatzung der Stadt Bad Sulza für das Haushaltsjahr 2024

Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt aufgrund des § 57 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) die Haushaltssatzung der Stadt Bad Sulza für das Haushaltsjahr 2024 gemäß den beigefügten Anlagen: ohne Veränderungen.

Der Beschluss wurde angenommen.

Beschlussnummer 440 - XXXVII/ 2024

Beschluss über den Finanzplan der Stadt Bad Sulza für den Zeitraum 2023 - 2027

Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt aufgrund des § 62 Thüringer

Kommunalordnung (ThürKO) in Verbindung mit § 24 Thüringer Gemeindehaushalts-verordnung (ThürGemHV) den Finanzplan für den Zeitraum 2023 bis 2027 für die Stadt Bad Sulza entsprechend den beigefügten Anlagen: ohne Veränderungen.

Der Beschluss wurde angenommen.

Beschlussnummer 441 - XXXVII/ 2024

Beschluss über die Erste Satzung zur Änderung der Feuerwehrsatzung der Stadt Bad Sulza

Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt auf Grund von § 55 Thüringer Wassergesetz, dass alle Gemeinden einen Wasserwehrdienst einzurichten und die erforderlichen Hilfsmittel bereitzuhalten haben, wenn sie erfahrungsgemäß durch Hochwasser gefährdet sind, die Erste Satzung zur Änderung der Feuerwehrsatzung der Stadt Bad Sulza.

Die Einrichtung eines Wasserwehrdienstes ist daher generell für alle Gemeinden an einem Risikogewässer gesetzlich vorgeschrieben. Die Stadt Bad Sulza liegt am Risikogewässer „Ilm“. Die Gründung eines Wasserwehrdienstes erfolgt durch die Kommune. Die Aufgaben des Wasserwehrdienstes werden an die örtliche Feuerwehr übertragen, ohne Veränderungen.

Der Beschluss wurde angenommen.

Beschlussnummer 442 - XXXVII/ 2024

Entscheidungsübertragung gemäß § 26 Abs. 3 ThürKO

Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt die Entscheidungsübertragung für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen für das Bauvorhaben - Rathaus Bad Sulza - Ausbau Dachboden - gemäß § 26 Abs. 3 ThürKO vom Bau- und Vergabeausschuss an den Stadtrat der Stadt Bad Sulza.

Begründung:

Um die Kosten für eine separate Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses zu lediglich einem Tagesordnungspunkt zu sparen, soll die Vergabe der Architekten- und Ingenieurleistungen durch den Stadtrat erfolgen.

Der Beschluss wurde angenommen.

Beschlussnummer 443 - XXXVII/ 2024

Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen für das Bauvorhaben: Rathaus Bad Sulza - Ausbau Dachboden

Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt, auf der Grundlage des durchgeführten Planerauswahlverfahrens (siehe Vergabevorschlag in der Anlage), die Vergabe von Honorarleistungen für den Ausbau des Dachbodens im Rathaus Bad Sulza an das Planungsbüro: Nils Havermann Architekt, Am Bäckerberg 16, 99510 Kapellendorf zur geprüften Angebotssumme in Höhe von (brutto): 94.370,71 € zu erteilen.

Der Beschluss wurde angenommen.

Nichtöffentliche Sitzung

In der nichtöffentlichen Sitzung wurde über Investitionsangelegenheiten beraten.

Dirk Schütze

Bürgermeister