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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 4/2025
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Landgemeinde Stadt Bad Sulza

Die Veröffentlichung erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Niederschrift dieser Stadtratssitzung durch den Stadtrat.

Beschluss Nr. 082-7/2025

Beratungsgegenstand:

Geschäftsordnungsantrag - Änderung der Tagesordnung

Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt, dem Antrag des Bürgermeisters auf Änderung der Tagesordnung gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Bad Sulza zuzustimmen.

Die Tagesordnung wird um folgende Tagesordnungspunkte (neu TOP 8 und TOP 9) erweitert:

TOP 8

Entscheidungsübertragung gemäß § 26 Abs. 3 ThürKO

TOP 9

Beschluss zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen für das Vorhaben:

Historischer Kurpark Bad Sulza:

Klimaschutz trifft Naturerleben und Hochwasservorsorge - Ingenieurbauwerk

Alle folgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.

Abstimmung:

Beschluss Nr. 083-7/2025

Beratungsgegenstand:

Genehmigung der Niederschrift der 6. Sitzung des Stadtrates vom 29.01.2025, öffentlicher Teil

Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt aufgrund des § 42 Abs. 2 der ThürKO die Genehmigung der Niederschrift der 6. Sitzung des Stadtrates vom 29.01.2025 - öffentlicher Teil:

O

ohne Änderungen.

X

mit nachfolgenden Änderungen/Ergänzungen.

TOP 9, Seite 6 - Satz wird wie folgt geändert

Aus technischer Sicht ist dies für die Bürger vor Ort nicht realisierbar.

Abstimmung:

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. 084-7/2025

Beratungsgegenstand:

Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen für das Vorhaben: Historischer Kurpark Bad Sulza: Klimaschutz trifft Naturerleben und Hochwasservorsorge - Freianlagen

Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt, auf der Grundlage des durchgeführten Planerauswahlverfahrens (siehe Vergabevorschlag in der Anlage), die Vergabe von Honorarleistungen für das Vorhaben Historischer Kurpark Bad Sulza: Klimaschutz trifft Naturerleben und Hochwasservorsorge - Freianlagen an das Planungsbüro:

DANE Landschaftsarchitektur

Michael Dane

Schubertstraße 6

99423 Weimar

geprüfte Angebotssumme (brutto): 152.788,90 €

zu erteilen.

Anlage: Vergabevorschlag

Abstimmung:

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. 085-7/2025

Beratungsgegenstand:

Entscheidungsübertragung gemäß § 26 Abs. 3 ThürKO

Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt die Entscheidungsübertragung für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen für das Vorhaben: Historischer Kurpark Bad Sulza: Klimaschutz trifft Naturerleben und Hochwasservorsorge - Ingenieurbauwerk - gemäß § 26 Abs. 3 ThürKO vom Bau- und Vergabeausschuss an den Stadtrat der Stadt Bad Sulza.

Begründung:

Um die Kosten für eine separate Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses zu lediglich einem Tagesordnungspunkt zu sparen, soll die Vergabe durch den Stadtrat erfolgen.

Abstimmung:

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. 086-7/2025

Beratungsgegenstand:

Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen für das Vorhaben: Historischer Kurpark Bad Sulza: Klimaschutz trifft Naturerleben und Hochwasservorsorge - Ingenieurbauwerk

Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt, auf der Grundlage des durchgeführten Planerauswahlverfahrens (siehe Vergabevorschlag in der Anlage), die Vergabe von Honorarleistungen für das Vorhaben Historischer Kurpark Bad Sulza: Klimaschutz trifft Naturerleben und Hochwasservorsorge - Ingenieurbauwerk an das Planungsbüro:

DANE Landschaftsarchitektur

Michael Dane

Schubertstraße 6

99423 Weimar

geprüfte Angebotssumme (brutto): 55.918,88 €

zu erteilen.

Anlage: Vergabevorschlag

Abstimmung:

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. 087-7/2025

Beratungsgegenstand:

Haushaltssatzung der Stadt Bad Sulza für das Haushaltsjahr 2025

Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt aufgrund des § 57 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) die Haushaltssatzung der Stadt Bad Sulza für das Haushaltsjahr 2025 gemäß den beigefügten Anlagen:

O

ohne Veränderungen.

X

mit nachfolgenden Veränderungen/Ergänzungen:

VMHH -

HH-Stelle

1300.3612.999

Ansatz - Einnahme auf 8.730,00 €

Fördermittel Sirene Rannstedt

Durch die Änderung der HH-Stelle ergeben sich weitere Veränderungen im Vermögenshaushalt. Diese werden automatisch angepasst.

Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmung:

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. 088-7/2025

Beratungsgegenstand:

Finanzplan der Stadt Bad Sulza für den Zeitraum 2024 - 2028

Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt aufgrund des § 62 Thüringer

Kommunalordnung (ThürKO) in Verbindung mit § 24 Thüringer Gemeindehaushalts-verordnung (ThürGemHV) den Finanzplan für den Zeitraum 2024 bis 2028 für die Stadt Bad Sulza entsprechend den beigefügten Anlagen:

X

ohne Veränderungen.

O

mit nachfolgenden Veränderungen/Ergänzungen:

Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmung:

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. 089-7/2025

Beratungsgegenstand:

Widmung "Hauptstraße" in 99518 Bad Sulza, OT Wickerstedt

Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt die hier vorliegende Widmung einer Gemeindestraße, Teilstück eines Weges in der Ortschaft Wickerstedt am Ortsausgang Richtung Sportplatz - Gemarkung Wickerstedt, Flur 3, Flurstück 433, „Hauptstraße“

O

ohne Veränderungen.

O

mit nachfolgenden Veränderungen/Ergänzungen:

Anlage:

Allgemeinverfügung zur Widmung einer Gemeindestraße, Teilstück eines Weges in der Ortschaft Wickerstedt am Ortsausgang Richtung Sportplatz - Gemarkung Wickerstedt, Flur 3, Flurstück 433, „Hauptstraße“

Flurkartenauszug

Abstimmung:

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Dirk Schütze

Bürgermeister