Aufgrund des § 19 Abs. 1 Satz 1 und des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Niedertrebra folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.310.860 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 335.000 € |
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 218.000,00€ festgesetzt.
§ 5
Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Niedertrebra, den 02.04.2025 — (Siegel)
Jörg Geyer
Bürgermeister
nachrichtlich: Auf die Hebesatzsatzung der Gemeinde Niedertrebra vom 6. Dezember 2024, Beschlussnummer 39/24 wird verwiesen.
Rechtssetzungsverfahren nach § 21 ThürKO
| o | Gemeinderatsbeschlussnummer: 13/2025 | |
| o | Posteingang der Eingangsbestätigung der | |
| Rechtsaufsichtsbehörde: 25.03.2025 | |
| o | Vorfristige Bekanntmachung genehmigt: ja | |
| o | Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt | |
| Ausgabetag: | 17.04.2025 |
| Jahrgang: | 33 |
| Nummer: | 4 |