Beschluss Nr. 142-13/2026
Beratungsgegenstand:
1. Geschäftsordnungsantrag - Kürzung der Tagesordnung
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt, dem Antrag des Bürgermeisters auf Änderung der Tagesordnung gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Bad Sulza zuzustimmen.
| Die Tagesordnung wird um folgende Tagesordnungspunkte im öffentlichen Teil gekürzt: | |
| TOP 6 | Verpflichtung der gewählten Ortschaftsbürgermeisterin - Thu Anh Engel |
| TOP 17 | Beschlussvorlage: Feuerwehrsatzung |
| TOP 18 | Beschlussvorlage: Bedarfs- und Entwicklungsplanung der Landgemeinde Stadt Bad Sulza |
Alle folgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. 143-13/2026
Beratungsgegenstand:
2. Geschäftsordnungsantrag - Erweiterung der Tagesordnung
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt, dem Antrag des Bürgermeisters auf Änderung der Tagesordnung gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 b.) der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Bad Sulza zuzustimmen.
| Die Tagesordnung wird um folgenden Tagesordnungspunkt im öffentlichen Teil erweitert und die nichtöffentliche Sitzung hergestellt: | |
| TOP 5 | Beratung zum W20 |
Nach erfolgter Beratung wird die öffentliche Sitzung wiederhergestellt.
Alle folgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. 144-13/2026
Beratungsgegenstand:
Beschlussvorlage:
3. Geschäftsordnungsantrag - Änderung der Reihenfolge der Tagesordnung
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt, dem Antrag des Bürgermeisters auf Änderung der Tagesordnung gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Bad Sulza zuzustimmen.
Die Tagesordnung wird in der Reihenfolge geändert.
Der TOP 20 - Beratung und Beschlussfassung: Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Aufrechterhaltung des Widerspruchsverfahrens zum W20 wird vorgezogen und sofort behandelt.
Alle folgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. 145-13/2026
Beratungsgegenstand:
Beratung und Beschlussfassung
Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Aufrechterhaltung des Widerspruchsverfahrens zum W20
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen, das Widerspruchsverfahren gegen den Bescheid des Landratsamtes Weimarer Land gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz zur Errichtung von 4 Windkraftanlagen im Windvorranggebiet W20 vom 10.02.2026 aufrecht zu halten.
Abstimmung: Der Beschluss wurde mit 12 Gegenstimmen abgelehnt.
Beschluss Nr. 146-13/2026
Beratungsgegenstand:
Beschlussvorlage:
Genehmigung der Niederschrift der 12. Sitzung vom 05.02.2026, öffentlicher Teil
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt aufgrund des § 42 Abs. 2 ThürKO die Genehmigung der Niederschrift der 12. Sitzung des Stadtrates vom 05.02.2026 - öffentlicher Teil:
| X | ohne Änderung. |
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. 147-13/2026
Beratungsgegenstand:
1. Änderungsantrag zur eingebrachten Haushaltssatzung 2026
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt folgende Änderung der eingebrachten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 im Verwaltungshaushalt:
Die Haushaltsstellen 1300.4000 bis 1300.7181 - Bereich Brandschutz - erhalten einen Deckungsring.
Begründung:
Die Etablierung von Deckungsringen ist eine flexible Möglichkeit Mehrausgaben mit Minderausgaben/Einsparungen anderer HH-Stellen in diesem Bereich auszugleichen.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde zugestimmt.
Beschluss Nr. 148-13/2026
Beratungsgegenstand:
2. Änderungsantrag zur eingebrachten Haushaltssatzung 2026
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt folgende Änderung zur eingebrachten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 im Verwaltungshaushalt:
| Haushaltsstelle 77110.53000 | Mieten und Pachten im Bereich Bauhof |
Der beabsichtigte Haushaltsansatz wird um 10.000 € erhöht. Der neue Haushaltsansatz beträgt 23.000 €.
Begründung:
erhöhtes Aufkommen an Baumschnitt/-pflege, Preissteigerungen
Durch die Änderung der HH-Stelle ergeben sich weitere Veränderungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt. Diese werden durch die Verwaltung automatisch angepasst.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. 149-13/2026
Beratungsgegenstand:
Beschlussvorlage:
Haushaltssatzung der Stadt Bad Sulza für das Haushaltsjahr 2026
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt aufgrund des § 57 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) die Haushaltssatzung der Stadt Bad Sulza für das Haushaltsjahr 2026 gemäß den beigefügten Anlagen:
| X | mit nachfolgenden Veränderungen/Ergänzungen im Verwaltungshaushalt: | |
| - | Die Haushaltsstellen 1300.4000 bis 1300.7181 - Bereich Brandschutz - erhalten einen Deckungsring. |
| - | Haushaltsstelle 77110.53000 - Mieten und Pachten im Bereich Bauhof |
|
| Der beabsichtigte Haushaltsansatz wird um 10.000 € erhöht. Der neue Haushaltsansatz beträgt 23.000 €. |
Durch die Änderung der HH-Stelle ergeben sich weitere Veränderungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt. Diese werden durch die Verwaltung automatisch angepasst.
Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. 150-13/2026
Beratungsgegenstand:
Beschlussvorlage:
Finanzplan der Stadt Bad Sulza für den Zeitraum 2025 - 2029
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt aufgrund des § 62 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in Verbindung mit § 24 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) den Finanzplan für den Zeitraum 2025 bis 2029 für die Stadt Bad Sulza entsprechend den beigefügten Anlagen:
| X | ohne Veränderungen. |
Die Anlagen sind Bestanteil dieses Beschlusses.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. 151-13/2026
Beratungsgegenstand:
Beschlussvorlage:
Besetzung des Bau- und Vergabeausschusses (Nachrücker)
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 ThürKO die Besetzung des Bau- und Vergabeausschusses durch nachfolgendes Stadtratsmitglied als Nachrücker
| - | auf Vorschlag - SPD/Die Linke |
| Herrn Michael Zwickel |
Begründung:
Die Nachbesetzung ist aufgrund des Ausscheides von Herrn Rainer Heßler notwendig.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. 152-13/2026
Beratungsgegenstand:
Beschlussvorlage:
Entscheidungsübertragung gemäß § 26 Abs. 3 ThürKO
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt die Entscheidungsübertragung für die Vergabe von Bauleistungen Umbau der Bushaltestelle „diska-Markt" Richtung Zentrum in Bad Sulza, Apoldaer Straße - gemäß § 26 Abs. 3 ThürKO vom Bau- und Vergabeausschuss an den Stadtrat der Stadt Bad Sulza.
Begründung:
Um die Kosten für eine separate Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses zu lediglich zwei Tagesordnungspunkten zu sparen, soll die Vergabe von Bauleistungen durch den Stadtrat erfolgen.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. 153-13/2026
Beratungsgegenstand:
Beschlussvorlage:
Vergabe von Bauleistungen Umbau der Bushaltestelle „diska-Markt"
Richtung Zentrum in Bad Sulza, Apoldaer Straße
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt, auf der Grundlage des Vergabevorschlages des Ingenieurbüros Emch und Berger, Weimar, die Vergabe der Bauleistung: Umbau der Bushaltestelle „diska-Markt" Richtung Zentrum in Bad Sulza, Apoldaer Straße, an die Firma:
| ITS Naumburg GmbH, |
| Overwegstraße 36, 06618 Naumburg |
geprüfte Angebotssumme (brutto): 103.848,09 €
zu vergeben.
Anlage: Vergabevorschlag vom 12.03.2026
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. 154-13/2026
Beratungsgegenstand:
Beschlussvorlage:
Entscheidungsübertragung gemäß § 26 Abs. 3 ThürKO
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt die Entscheidungsübertragung für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen - Ländlicher Wegebau Ködderitzsch - Gebstedt Weiterbeauftragung der Planungsleistungen Lph. 4 - Lph. 9 - gemäß § 26 Abs. 3 ThürKO vom Bau- und Vergabeausschuss an den Stadtrat der Stadt Bad Sulza.
Begründung:
Um die Kosten für eine separate Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses zu lediglich zwei Tagesordnungspunkten zu sparen, soll die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen durch den Stadtrat erfolgen.
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. 155-13/2026
Beratungsgegenstand:
Beschlussvorlage:
Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen für das Vorhaben:
Ländlicher Wegebau Ködderitzsch - Gebstedt
Weiterbeauftragung der Planungsleistungen Lph. 4 - Lph. 9
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt, auf der Grundlage des durchgeführten Planerauswahlverfahrens (Vorstellung und Beschluss im Stadtrat am 22.08.2019, siehe Vergabevorschlag in der Anlage), die Vergabe der Honorarleistungen der Lph. 4 - Lph. 9 für das Vorhaben Ländlicher Wegebau von Ködderitzsch nach Gebstedt an das Planungsbüro:
| Emch und Berger GmbH |
| Ingenieure und Planer Weimar |
| Coudraystraße 6, 99423 Weimar |
geprüfte Angebotssumme (brutto): 108.933,32 €
zu erteilen.
Anlage: Beschluss des Stadtrates vom 22.08.2019 (Es hat eine Vertragsübernahme vom Ingenieurbüro Wolf und Roth, Taubach zu Emch und Berger, Weimar am 11.05.2022 stattgefunden.)
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. 156-13/2026
Beratungsgegenstand:
Beschlussvorlage:
Vergabe von Bauleistungen ländlicher Wegebau von Ködderitzsch nach Gebstedt BA 1 - BA 3
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt, auf der Grundlage des Vergabevorschlages des Ingenieurbüros Emch und Berger, Weimar, die Vergabe der Bauleistung: ländlicher Wegebau von Ködderitzsch nach Gebstedt BA 1 - BA 3, Wegebau und Ersatzneubau Durchlass an die Firma:
| Meliorations-, Straßen- und Tiefbau GmbH |
| Alte Zuckerfabrik 24, 06636 Laucha (Unstrut) |
geprüfte Angebotssumme (brutto): 917.667,32 €
zu vergeben.
Anlage: Vergabevorschlag vom 19.03.2026
Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. 157-13/2026
Beratungsgegenstand:
Beratung und Beschlussfassung:
Weiterentwicklung "Sport- und Freizeitzentrum 4 ALL"
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt im Rahmen des Zukunftsprojektes „Bad Sulza 2035" mit der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen (LEG) und deren inkludierter Arbeitsgruppe „Jugend, Soziales und Mobilität", welche sich aus Kommunalpolitikern der Landgemeinde und der Verwaltung zusammensetzt, die Schaffung eines Zentrums für Jugend, Sport, Soziales und außerschulischer Betätigung.
Der aktuelle Arbeitstitel des Projektes „Freizeit- und Sportkomplex 4 ALL" soll hier die Einbeziehung von Kindern, Jugendlichen, Erwachsen und Senioren verdeutlichen. Der „Freizeit- und Sportkomplex 4 ALL" wird im kommunalen Gebäude auf dem Gelände des Sportplatzes Bad Sulza, Am Sportplatz 1 in 99518 Bad Sulza entstehen.
Die Einbeziehung des Sportverein SG Medizin Bad Sulza e.V., dem IFAP als Träger der Jugendclubs und der Arbeit der Streetworkerin sowie der Toskana Regelschule Bad Sulza erfolgt in gemeinsamer Absprache.
Erläuterung:
Seit 2023 arbeiten die Stadt Bad Sulza und der Ortschaftsrat Bad Sulza an der Entwicklung eines neuen Standortes für den Jugendclub Bad Sulza.
Das IFAP als öffentlicher Träger der Jugendhilfe hat die Verantwortung den Jugendclub Bad Sulza zu erhalten und zu verwalten. Der Jugendclub wird durch öffentliche Gelder finanziert.
In den letzten Jahren hat sich der jetzige Standort negativ in seiner Grundsubstanz entwickelt. Die Räumlichkeiten befinden sich teilweise in einem unzumutbaren Zustand.
Auf Grund dessen wurde die Stadt Bad Sulza aufgefordert einen Variantenvergleich zu entwickeln. Der Variantenvergleich ist erfolgt. Aus diesem geht klar hervor, dass sich der Sportlatz mit Gebäude als der geeignetste Ort der zukünftigen Entwicklung es neuen Jugendclub herauskristallisiert.
Unter Einbeziehung der fortlaufenden Stellungnahmen seit 2023/2024 von den Jugendlichen aus Bad Sulza („Jugendbeteiligung Bad Sulza") unterstützen diese den Vorschlag, den neuen Jugendclub im kommunalen Gebäude auf dem Sportplatz zu entwickeln und gemeinsam mit dem Sportverein Synergien schaffen zu wollen.
Vor wenigen Wochen ist ein Schreiben des DRK Kreisverband Apolda e.V. eingegangen, welche das Initiieren eines Schulsanitätsdienstes an der Toskana RS implementieren möchte. Hierzu benötigt das DRK Apolda einen dauerhaften Raum zum Üben, zum Aufbewahren der Materialien und zur Vorbereitung von Absicherungen. In der Toskana Regelschule ist solch ein Raum nicht verfügbar.
Aus diesem Grund erfolgte eine Anfrage an die Stadt Bad Sulza, ob eine dauerhafte Nutzung eines Raumes im kommunalen Gebäude mit Sitz des Sportverein SG Medizin Bad Sulza e.V. möglich wäre.
All diese Zusammenhänge, welche bereits zum Teil seit 2023 diskutiert wurden und diskutiert werden, müssen nun zu einem Ergebnis des Stadtrates der Stadt Bad Sulza führen, um hier endlich zukunftsorientiert agieren und auch investieren zu können.
Anlagen:
Dirk Schütze
Bürgermeister
Abstimmung: Dem Beschluss wurde zugestimmt.