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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 5/2023
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Erinnerung für Steuerzahler der Gemeinden der erfüllenden Gemeinde und der Stadt Bad Sulza mit ihren Ortschaften

der Gemeinden der erfüllenden Gemeinde und der Stadt Bad Sulza mit ihren Ortschaften

Am 15. Mai 2023 wurden die Grundsteuern für das 2. Quartal 2023 fällig.

Bitte überweisen Sie die Steuern, mit Angabe der Personenkontonummer, auf das Konto Ihrer zuständigen Gemeinde, wenn dies bisher noch nicht erfolgte.

Die Internationalen Konto-Nummern der Gemeinden

IBAN

BIC

Stadt Bad Sulza

DE14 8205 1000 0535 0003 75

HELADEF1WEM

DE31 8207 0000 0204 3198 00

DEUTDE8EXXX

Eberstedt

DE52 8205 1000 0535 0007 58

HELADEF1WEM

Großheringen

DE74 8205 1000 0535 0017 20

HELADEF1WEM

Niedertrebra

DE17 8205 1000 0545 0001 30

HELADEF1WEM

Obertrebra

DE43 8205 1000 0501 0064 94

HELADEF1WEM

Schmiedehausen

DE27 8205 1000 0535 0034 39

HELADEF1WEM

Der nächste Steuertermin ist der 1. Juli 2023 für Jahreszahler der Grundsteuer, Pachten sowie Hundesteuer.

Wir bitten die Einwohner der Ortschaft Rannstedt, alle Forderungen zukünftig auf die o. g. Konten der Stadt Bad Sulza zu überweisen. Das bisherige Konto der vorm. Gemeinde Rannstedt wird zeitnah gelöscht.

R. Haake

Kämmerin