Aufgrund des § 19 Abs. 1 Satz 1 und des § 55 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO erlässt die Stadt Bad Sulza folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
|
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 18.527.500,00 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
|
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 4.448.620,00 € ab. |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0,00 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
|
| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) | 300 v.H. |
|
| b) für die Grundstücke (B) | 402 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 383 v.H. |
Die Festsetzung der Steuersätze für die Gemeindesteuern der Ortschaft Rannstedt bleibt für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 8 Absatz 2 des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften aus dem Jahr 2022 unverändert.
| 1. | Grundsteuer | |
|
| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) | 300 v.H. |
|
| b) für die Grundstücke (B) | 400 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 400 v.H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.087.900,00 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der vom Stadtrat beschlossene Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Bad Sulza, den 03.05.2023
Dirk Schütze — Siegel
Bürgermeister