Gemäß § 80 (3) Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 429, 433) hat der Stadtrat der Stadt Bad Sulza in seiner Sitzung am 09.02.2023 die Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2018 – 2021 festgestellt und dem Bürgermeister und seinem Beigeordneten die Entlastung für die geprüften Jahre erteilt.
Die festgestellten Jahresrechnungen mit ihren Anlagen, die Schlussberichte des Rechnungsprüfungsamtes sowie die Beschlüsse über die Feststellung der Jahresrechnungen und die Entlastung des Bürgermeisters/Beigeordneten liegen gemäß § 80 (4) ThürKO in der Zeit vom 22.05.23 bis 04.06.2023 zur Einsicht in der Stadtverwaltung Bad Sulza, Abteilung Kämmerei, Markt 1, 99518 Bad Sulza zu folgenden Zeiten aus:
| Montag | 09.00 – 12.00 Uhr | |
| Dienstag | 14.00 – 16.00 Uhr | |
| Donnerstag | 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr | |
| Freitag | 09.00 – 12.00 Uhr | |
| Samstag, Sonntag sowie zu Feiertagen geschlossen | ||
Bürgermeister — Kämmerin
D. Schütze — R. Haake